Berlin (dpa) - Der Taxi-Konkurrent Uber ändert sein Modell zur Vermittlung von Fahrten in Deutschland, damit sein wichtigstes Angebot nach einem Gerichtsurteil nicht gestoppt werden kann.
Für Passagiere wird sich das nur insofern bemerkbar machen, dass sie vor jeder Fahrt informiert werden, welches Beförderungsunternehmen den Auftrag übernimmt. Im Hintergrund wurden aber viele Prozesse neu aufgesetzt.
Vergangene Woche hatte das Landgericht Frankfurt einer Unterlassungsklage einer Vereinigung von Taxizentralen stattgegeben und die bisherige Vorgehensweise von Uber in Deutschland für unzulässig erklärt.
Uber arbeitet in Deutschland - anders als in anderen Ländern - für seinen Service UberX mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform.
Das Gericht entschied aber, dass Uber mit dem bisherigen Modell auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige, da der Fahrdienst-Vermittler zum Beispiel die Preise festlege. Außerdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass Uber die Einhaltung einiger Regeln durch die Mietwagen-Unternehmen nicht ausreichend kontrolliere.
»Wir haben unser Vermittlungsmodell komplett neu aufgesetzt, um den Anforderungen des Urteils des Landgerichts Frankfurt zu entsprechen«, sagte Uber-Deutschland-Chef Christoph Weigler der Deutschen Presse-Agentur. Die Änderungen seien in den vergangenen Wochen vorbereitet worden - nach »ersten Signalen« zum Ausgang des Verfahrens bei der mündlichen Verhandlung im November.
Zu den Neuerungen gehört, dass Uber ab sofort nur noch mit einem Mietwagen-Unternehmen pro Stadt zusammenarbeitet. Dieses wird auch wesentliche Aufgaben wie das Festlegen der Preise übernehmen.
Eine weitere Änderung betrifft die Umsetzung der sogenannten Rückkehrpflicht. Die Vorgabe ist, dass ein Wagen zumindest auf dem Weg zu seinem Betriebssitz sein muss, um einen neuen Auftrag annehmen zu können. Ins System wurde nun ein Mechanismus eingebaut, über den die Einhaltung der Rückkehrpflicht überwacht werden soll. Bei einer Verletzung soll der Fahrer von einer weiteren Vermittlung durch Uber ausgeschlossen werden.
Das Gericht erklärte zudem, Uber habe die Einhaltung der Regel, dass ein Auftrag vom Betriebssitz aus zum Fahrer disponiert werden muss, nicht ausreichend kontrolliert. Die Software wurde nun so neu programmiert, dass die Fahrer den Auftrag erst danach sehen sollen.
Diese Lösungen seien von Uber speziell für den deutschen Markt entwickelt worden, betonte Weigler. »Wir sind es gewohnt, im Fokus zu stehen, aber es überrascht schon, dass wir offensichtlich der einzige Anbieter sind, von dem eine solche Ausgestaltung des Systems verlangt wird.«
Die Genossenschaft Taxi Deutschland hatte am vergangenen Donnerstag angekündigt, sie werde die zur Vollstreckung des von ihr erreichten Urteils nötige Sicherheitsleistung von 150.000 Euro schnell hinterlegen. Uber änderte nun schon vorsorglich das Vermittlungsmodell. Zugleich erwägt das Unternehmen, gegen das Urteil des Landgerichts Berufung einzulegen.
Uber ist in Deutschland in Berlin, München, Düsseldorf, Frankfurt, Köln, Stuttgart und Hamburg aktiv. Dem »Handelsblatt« zufolge wird in allen Städten die Firma Safedriver Ennoo zum Generalunternehmer. Die übrigen Fahrdienstleister, die bislang für Uber unterwegs sind, würden Subunternehmer von Safedriver Ennoo. Bei der Festlegung der Preise wolle Safedriver Enno auf von Uber bereitgestellte Technologie zurückgreifen, schrieb die Zeitung.
Uber war einst bei seinem Start in Europa mit dem Dienst UberPop vorgeprescht, bei dem - ähnlich wie in den USA weiterhin - Privatleute mit ihren eigenen Autos die Fahrgäste beförderten. Nach Gerichtsurteilen und Widerstand von Behörden ist UberPop seit Jahren Geschichte. Alle Fahrer brauchen einen Personenbeförderungsschein, und in Deutschland arbeitet Uber nur noch mit Mietwagen-Unternehmen zusammen.
Das Frankfurter Urteil war nicht die erste Gerichtsentscheidung gegen das bisherige Uber-Vermittlungsmodell. Schon im Sommer hatte ein Kölner Taxiunternehmer eine einstweilige Verfügung gegen die Umsetzung von UberX erwirkt. Ähnlich wie in einem der Aspekte des Frankfurter Falls ging es dabei um die Vorschrift, nur Aufträge auszuführen, die zuvor am Betriebssitz disponiert wurden. Die einstweilige Verfügung wurde aber auch Monate später bis zuletzt nicht an Uber in den Niederlanden zugestellt.