Bei der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes sieht die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari weiter erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die vorgesehenen Regelungen seien nicht ausreichend, betonte sie am Dienstag bei einer Bilanz nach ihrem ersten Jahr im Amt.
Unter anderem wandte sich Kari gegen die geplanten Ausnahmeregelungen beim Anbindeverbot in Ställen. »Ich bin für ein Komplettverbot«, betonte die Tierschutzbeauftragte. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett vor zwei Monaten beschlossen hatte, sieht zwar vor, dass Rinder, Ziegen und Esel grundsätzlich nicht angebunden werden dürfen, aber für kleinere Höfe soll es ebenso eine Sonderregelung geben wie für die in Süddeutschland verbreitete Anbindehaltung von Rindern.
Mehr Schutz für die Schwänze von Ferkeln?
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im September in erster Lesung im Bundestag beraten. Kari hofft auf nachträgliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren - auch bei den Regelung für das Kappen von Schwänzen. Das vorgesehene Verbot bei Lämmern möchte die Tierschutzbeauftragte nach einer Übergangsfrist gerne auf Schweine erweitern. Auch hier sind bislang Ausnahmen vorgesehen.
Nachbesserungen wünscht sich die Tierschutzbeauftragte ferner bei der Videoüberwachung in Schlachthöfen. Aus ihrer Sicht wäre es »verhältnismäßig und richtig«, auch kleinere Betriebe einzubeziehen, statt nur größere Schlachthöfe dazu zu verpflichten.
Kari ist die erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung. Sie hatte das Amt im Juni des vergangenen Jahres angetreten. Aus ihrer Sicht gibt es weiterhin »enormes Verbesserungspotenzial in nahezu allen Bereichen«.
Tätigkeitsbericht der Tierschutzbeauftragten
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