BERLIN. Beschäftigte mit Tarifvertrag verdienen in Deutschland je nach Branche bis zu 50 Prozent mehr als ohne Tarifvertrag. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Demnach lag der mittlere Bruttostundenlohn etwa im verarbeitenden Gewerbe zuletzt bei knapp 27 Euro in Vollzeit mit Tarifbindung des Arbeitgebers, aber nur bei knapp 18 Euro ohne eine solche Bindung.
Bei Land- und Forstwirtschaft, produzierendem Gewerbe und im Dienstleistungsbereich sind es 22 Euro mit Tarifverträgen und knapp 17 Euro ohne, im Gesundheits- und Sozialwesen 21 beziehungsweise 16 Euro. Beim Handel und der Auto-Instandhaltung und Reparatur sind es 19 beziehungsweise 16 Euro.
Je nach Branche bis zu 1200 Euro mehr
Entsprechend verdienen die Beschäftigten mit Tarifverträgen je nach Branche 800 bis 1.200 Euro brutto mehr im Monat. Die Regierung beruft sich bei ihrer Antwort aufs Statistische Bundesamt und nennt als jüngste Zahlen die Werte von 2018.
Die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke, die die Anfrage gestellt hatte, sagte der dpa: »Tarifverträge machen den Unterschied.« Deshalb sei es dramatisch, dass nur noch die Hälfte der Beschäftigten zu tariflichen Bedingungen arbeite. Union und SPD hätten diese Situation ignoriert.
DGB sieht Aufgabe für kommende Bundesregierung
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht hier eine Aufgabe für die nächste Bundesregierung, wie DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Sonntag sagte. Unerlässlich sei es, »dass Bund, Länder und Kommunen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die tarifgebunden sind«. Derzeit vergebe der Staat mit Steuergeld bezahlte Aufträge oft an Firmen, die Lohndumping betrieben. »Außerdem muss es einfacher gemacht werden, Tarifverträge als allgemeinverbindlich zu erklären.«
Müller-Gemmeke sagte: »Gerade in Branchen wie dem Einzelhandel, in denen sich Unternehmen der Tarifbindung entziehen, brauchen wir erleichterte Regeln, damit Tarifverträge einfacher allgemeinverbindlich erklärt werden können und für alle in der Branche gelten.« (dpa)