Logo
Aktuell Energie

Strompreisbremse: Wie Verbraucher entlastet werden sollen

Viele Energiekonzerne machen wegen der hohen Gaspreise derzeit große »Zufallsgewinne«. Ein Teil davon soll eine »Strompreisbremse« finanzieren. Sie soll eine gewisse Menge Strom für Privathaushalte und kleinere Firmen günstiger machen.

Strompreis
Viele Energiekonzerne machen wegen der hohen Gaspreise derzeit große »Zufallsgewinne«. Ein Teil davon soll eine »Strompreisbremse« finanzieren. Foto: Sina Schuldt
Viele Energiekonzerne machen wegen der hohen Gaspreise derzeit große »Zufallsgewinne«. Ein Teil davon soll eine »Strompreisbremse« finanzieren.
Foto: Sina Schuldt

Auch die Strompreise steigen stark. Die Bundesregierung plant daher Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Doch wie soll das gehen? Ein Überblick.

Woher kommt der Strom überhaupt?

Am Ende zum Glück meistens aus der Steckdose. Die hängt an einem Stromnetz, das europaweit verbunden ist. Produziert wird Strom klassisch in Kraftwerken etwa durch die Verbrennung von Kohle, Erdgas oder Kernbrennstoffen. Oder erneuerbar etwa durch Wind, Sonne oder Biogas. Im ersten Quartal 2022 lag der Anteil der Kohle an der ins Netz eingespeisten Strommenge nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 31,5 Prozent, gefolgt von Windstrom mit 30,1 Prozent und Erdgas mit 13,0 Prozent. Sonnenstrom kam auf einen Anteil von 6,3 Prozent, Atomstrom auf 6,0 und Biogas auf 5,4 Prozent. Der Rest entfiel auf weitere Energieträger wie Wasserkraft und andere.

Ist genügend Strom da?

Ja, eigentlich immer. Wird im Netz besonders viel Strom gebraucht, springen besondere Kraftwerke an, die sehr schnell Strom produzieren können. Stromausfälle kommen trotzdem vor: Im ganzen Jahr 2020 hatten Letztverbraucher in Deutschland im Schnitt 10,73 Minuten lang keinen Strom. Dies war die bisher geringste Ausfallzeit seit der ersten Erhebung durch die Bundesnetzagentur 2006.

Wie hat sich der Preis entwickelt?

Für einen Musterhaushalt (Jahresverbrauch 5000 Kilowattstunden) lag der Strompreis im August laut Vergleichsportal Check24 bei durchschnittlich 39,9 Cent pro Kilowattstunde, also 1996 Euro im Jahr. Vor einem Jahr lag dieser Wert bei 1529 Euro. Seitdem ist er also um 31 Prozent gestiegen. Das Vergleichsportal Verivox hat als Durchschnittspreis für Ende August sogar 45,81 Cent pro Kilowattstunde ermittelt. Die Steigerung innerhalb eines Jahres gibt dieses Portal mit 51 Prozent an.

Wie entsteht der Strompreis überhaupt?

Derzeit wird der Strompreis in Europa vor allem von teuren Gaskraftwerken bestimmt, die zur Stromproduktion genutzt werden. Da der Gaspreis vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine stark gestiegen ist, ist auch Strom teurer geworden. Das liegt daran, dass sich der Strompreis nach der teuersten Energiequelle richtet, die zur Produktion benötigt wird. Ist die Nachfrage niedrig, reicht günstiger Strom etwa aus Wind, Sonne oder Atomkraft. Derzeit müssen aber teure Gaskraftwerke eingeschaltet werden, um die hohe Nachfrage zu decken. Andere Energiefirmen, die billiger Strom produzieren, machen große Gewinne, weil sie ihren Strom auch zu dem höheren Preis verkaufen können. Ein Teil dieser »Zufallsgewinne« soll abgeschöpft und für die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher genutzt werden.

Der Preis, den Verbraucher dann tatsächlich für Strom zahlen, setzt sich aus dem Preis im Großhandel zusammen sowie verschiedenen Umlagen und Netzentgelten. Es macht auch einen Unterschied, ob man etwa langfristige Verträge zu einem festen Preis abgeschlossen hat.

Wie genau soll die Entlastung beim Strompreis aussehen?

Privathaushalte sowie kleinere Unternehmen sollen mit Hilfe dieser abgeschöpften »Zufallsgewinne« die Strommenge für einen »Basisverbrauch« zu einem vergünstigten Preis erhalten. Für diese Strommenge gilt die sogenannte Strompreisbremse. Laut einer von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) veröffentlichten Beispielrechnung könnte der Basisverbrauch bei 75 Prozent des Durchschnittsverbrauchs liegen. Der Strompreisdeckel für diese Menge könnte laut der Rechnung bei 30 Cent je Kilowattstunde liegen. Bezuschusst werden sollen auch die Netzgebühren. Familien mit Kindern könnten so laut der vorläufigen Beispielberechnung um über 300 Euro im Jahr entlastet werden. Ob die neue Strompreisbremse für alle Haushalte gelten soll oder nur für jene mit geringem Einkommen, ließ das Bundeswirtschaftsministerium am Montag aber offen.

Was hat der Plan der Koalition mit den Maßnahmen der EU-Kommission gegen hohe Strompreise zu tun?

Bei der Abschöpfung von übermäßigen Gewinnen setzt die Bundesregierung auf europäische Maßnahmen. Die EU-Kommission hatte in einem Entwurf vorgeschlagen, eine Obergrenze für den Erlös von Unternehmen einzuführen, die Strom aus billigeren Quellen als Gas herstellen - wie Wind, Sonne, Atomkraft oder Kohle. Was über diesen Maximalpreis hinausgeht, soll vom Staat abgeschöpft und an Verbraucher umverteilt werden - ähnlich wie bei einer Übergewinnsteuer.

Die Energieminister werden sich mit den Vorschlägen bei einem Sondertreffen am Freitag beschäftigen. Einigen sie sich darauf, könnte die Kommission die Maßnahme kurzfristig in Gesetzesform umsetzen. Wenn es auf EU-Ebene nicht schnell genug geht, will die Bundesregierung eine solche Erlösobergrenze selbst umsetzen. Bis wann genau, ist offen.

Was hält die Energiewirtschaft von den Plänen?

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Ankündigungen. »Wichtig ist, dass die Maßnahmen schnell wirken und für die Energieversorgungsunternehmen umsetzbar sind«, hieß es in einer Stellungnahme. Der Verband rechnet damit, dass die Entlastungen die Preissteigerungen dämpfen können. »Weiterhin muss jedoch klar sein, dass das Einsparen von Energie bei Haushalten und bei den Unternehmen weiterhin das Gebot der Stunde sind, damit wir am Ende gut über den Winter kommen.« Der Chef des Energiekonzerns RWE, Markus Krebber, fordert, dass die Abschöpfung der Zufallsgewinne so gestaltet wird, »dass die Funktionsweise des Marktes und die Investitionsfähigkeit der Unternehmen unter allen Umständen erhalten bleibt«. Zudem müssten die Markteingriffe befristet sein, sagte Krebber der »Rheinischen Post« (Dienstag). (dpa)