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SPD will verlängerten Insolvenzschutz für bestimmte Firmen

Ende April läuft eine Sonderregelung zum Insolvenzsschutz für Unternehmen mit Anspruch auf Corona-Hilfen aus. Die SPD will nun reagieren - und kritisiert die Union.

Geschlossen
Nicht alle Unternehmen und Geschäfte überstehen die Corona-Krise. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Nicht alle Unternehmen und Geschäfte überstehen die Corona-Krise. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

BERLIN. Die SPD im Bundestag fordert, dass von der Corona-Krise schwer betroffene Firmen weiterhin keine Insolvenzanträge stellen müssen. Die Ende April auslaufende Sonderregelung müsse verlängert werden, erklärte der Rechtspolitiker Johannes Fechner.

»Leider hat die Union die Verlängerung bislang blockiert«, kritisierte er. Laufe die Regelung aus, müssten viele Unternehmen Insolvenz anmelden, die sich bisher tapfer durch die Krise gekämpft hätten - »nur weil staatliche Hilfen noch nicht ausbezahlt sind«. Es stünden tausende Jobs auf der Kippe. »Hier werden Wirtschaftsstrukturen zerstört, die auf Dauer verloren sind.«

Es geht um einen Insolvenzschutz für Unternehmen mit einem Anspruch auf staatliche Corona-Hilfen. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder. Für überschuldete Firmen ist sie bis Ende April ausgesetzt - unter der Voraussetzung, dass die Firmen Staatshilfen beantragt haben, die noch nicht ausgezahlt sind. Die Unternehmen müssen zudem glaubhaft machen, dass sie durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten gerieten. (dpa)