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Russischer Jumbojet am Flughafen Hahn festgesetzt

Auf ihre Boeing 747 müssen Aleksey Isaykin und Sergey Shklyanik wohl bis auf Weiteres verzichten. Ihnen gehört Cargo Logic Holding Ltd. und somit ein nun auf dem Flughafen Hahn festgesetzter Jumbojet.

Cargologicair Frachtjumbo
Der Jumbojet TY Boeing 747 unter russischer Kontrolle darf vorerst nicht mehr vom Flughafen Hahn abheben. Foto: Thomas Frey
Der Jumbojet TY Boeing 747 unter russischer Kontrolle darf vorerst nicht mehr vom Flughafen Hahn abheben.
Foto: Thomas Frey

Ein Jumbojet unter russischer Kontrolle darf vorerst nicht mehr vom rheinland-pfälzischen Flughafen Hahn abheben. Damit sitzt die große Frachtmaschine, eine Boeing 747 der Airline Cargologicair UK, auf unbestimmte Zeit im Hunsrück fest.

Der insolvente Airport kassiert dafür nach eigener Auskunft jeden Tag ein Abstellentgelt von rund 1200 Euro. Hintergrund ist der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Der Landesbetrieb Mobilität als Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde für Rheinland-Pfalz teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: »Da die Airline Cargologicair UK sowie deren Luftfahrzeuge unter die aktuellen EU-Sanktionen fallen, wurde ein Startverbot gegen die B 747, die einen Wartungsaufenthalt am Flughafen Frankfurt-Hahn hatte, verhängt.« Nach derzeitigem Stand sei nicht davon auszugehen, dass die Sanktionen kurzfristig aufgehoben würden.

»Beide Eigentümer sind russische Staatsbürger«

Der Sprecher des Hahn-Insolvenzverwalters Jan Markus Plathner erklärte: »Wir berechnen ein tägliches Abstellentgelt in Höhe von drei Euro pro angefangener Tonne höchstzulässiges Startgewicht. Bei diesem Flugzeug sind das rund 400 Tonnen, das Abstellentgelt beträgt entsprechend rund 1200 Euro pro Tag.«

Das Bundesverkehrsministerium erläuterte zur Fluggesellschaft Cargologicair UK, diese sei »zu 100 Prozent im Besitz der Cargo Logic Holding Ltd. Diese ist im Besitz von Herrn Aleksey Isaykin und Herrn Sergey Shklyanik. Beide Eigentümer sind russische Staatsbürger.« Dass Isaykin auch einen zypriotischen Pass besitze, sei hier unerheblich: »Die russische Staatsbürgerschaft ist für die Beurteilung maßgeblich.« Die Fluggesellschaft Cargologicair UK hat auf Anfrage vorerst keine Stellungnahme abgegeben.

© dpa-infocom, dpa:220407-99-826287/2