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Qualitätslabel für regionale Handwerksprodukte

Zahlreiche regionale Spezialitäten wie Parmesan sind durch EU-Recht geschützt. Gleiches soll es bald für Handwerksprodukte geben. Das trifft nicht bei allen Herstellern auf Gegenliebe.

EU-Flagge
Bislang gibt es Herkunftslabel nur für kulinarische Spezialitäten wie Parmesan oder Spreewälder Gurken - aber nicht für Handwerksprodukte. Foto: Philipp von Ditfurth
Bislang gibt es Herkunftslabel nur für kulinarische Spezialitäten wie Parmesan oder Spreewälder Gurken - aber nicht für Handwerksprodukte.
Foto: Philipp von Ditfurth

Besondere regionale Handwerksprodukte wie Solinger Messer sollen künftig ein EU-Qualitätssiegel bekommen. Damit würden traditionelle handwerkliche und industrielle Produkte wie Schmuck, Textilien, Glas oder Porzellan den geschützten geografischen Angaben für Lebensmittel gleichgestellt werden, wie die EU-Staaten nach einer Einigung von Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Länder in der Nacht zum Mittwoch mitteilten. Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch formell zustimmen.

»Kunden, die etwa Solinger Schneidwaren oder Meissner Porzellan kaufen, haben dann die Gewissheit, dass die erworbenen Produkte keine Fälschung oder Nachahmung sind«, sagte die CDU-Politikerin Marion Walsmann. Derzeit seien auf nationaler Ebene nur zwei Produkte geschützt: Solinger Schneidwaren und Glashütte Uhren. »Wir haben aber noch viel mehr regionale Produkte in Deutschland, die europaweit schützenswert sind«, so die Verhandlungsführerin des Parlaments. Bislang gibt es Herkunftslabel nur für regionale Spezialitäten wie Parmesan, Champagner, Hessischen Apfelwein, Schwarzwälder Schinken oder Spreewälder Gurken.

In Solingen wird das geplante EU-Qualitätssiegel allerdings mit einiger Sorge betrachtet. Andreas Leweringhaus von der Bergischen Industrie- und Handelskammer sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Bezeichnung Solingen sei für Schneidwaren dank der »Solingenverordnung« schon seit vielen Jahrzehnten gesetzlich geschützt. Der Schutz gelte dank der Unionsmarkenverordnung auch international und funktioniere gut.

Die neue EU-Regelung könne die Situation für die Solinger Schneidwarenhersteller eher schwieriger machen, befürchtet Leweringhaus. So könnten die aktuellen Regelungen, wonach Schneidwaren nur dann die Herkunftsbezeichnung Solingen tragen dürfen, wenn sie in allen wesentlichen Herstellungsschritten dort produziert wurden, aufgeweicht werden. Der IHK-Vertreter plädierte deshalb an die EU, alten Markenrechten bei der Neuregelung Bestandsschutz zu geben.

Die Einigung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Diese erhofft sich von dem Vorhaben auch, dass mehr Touristen in die Produktionsorte kommen, Arbeitsplätze geschaffen werden und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der Regionen gesteigert wird.

© dpa-infocom, dpa:230502-99-534891/5