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Prozessauftakt gegen »Cum-Ex«-Schlüsselfigur Berger

Die Geschäfte haben den deutschen Staat Milliarden Euro gekostet. Nun kommt mit Hanno Berger eine der Schlüsselfiguren im »Cum-Ex«-Skandal in Bonn vor Gericht.

Prozessauftakt gegen »Cum-Ex«-Schlüsselfigur Berger
In einem Gefangenentransporter der Polizei wird Hanno Berger zum Landgericht gebracht. Hier beginnt ein Strafprozess gegen den bekanntesten Akteur des milliardenschweren »Cum-Ex«-Steuerskandals. Foto: Thomas Banneyer
In einem Gefangenentransporter der Polizei wird Hanno Berger zum Landgericht gebracht. Hier beginnt ein Strafprozess gegen den bekanntesten Akteur des milliardenschweren »Cum-Ex«-Steuerskandals.
Foto: Thomas Banneyer

Im milliardenschweren »Cum-Ex«-Steuerskandal hat vor dem Bonner Landgericht ein Strafprozess gegen den bekanntesten Akteur der Aktiendeals begonnen, den Anwalt Hanno Berger.

Der 71-Jährige hatte sich 2012 in die Schweiz abgesetzt, im Februar 2022 war er an Deutschland ausgeliefert worden. Er gilt als Schlüsselfigur bei den verschachtelten »Cum-Ex«-Geschäften, die den deutschen Staat schätzungsweise 30 Milliarden Euro gekostet haben.

In dem Bonner Strafprozess werden Berger drei Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zeitraum 2007 bis 2013 vorgeworfen. Der Angeklagte soll die Privatbank M.M. Warburg zur Aufnahme von »Cum-Ex«-Geschäften bewogen und maßgeblich geholfen haben, die nötigen Strukturen einzurichten. Zudem soll er gutgläubige Investoren eingeworben haben. Dem Fiskus soll damit ein Schaden von 278 Millionen Euro entstanden sein, davon soll auch Berger profitiert haben (Aktenzeichen 62 KLs 2/20).

Der Jurist war früher als Bankenprüfer für die hessische Steuerverwaltung tätig, später wechselte er gewissermaßen die Seiten und beriet Banken und Investoren bei der Konstruktion der Geschäfte, bei denen Aktien mit (»cum«) und ohne (»ex«) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und hergeschoben wurden. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass »Cum-Ex« eine Straftat waren. Die Geschäfte liefen vor allem im Zeitraum von 2006 bis 2012, danach ebbten sie nach einer Gesetzesänderung ab.

Bisher gab es drei Urteile gegen »Cum-Ex«-Akteure, die allesamt Schuldsprüche waren. Nun kommt Berger an die Reihe. Am 12. April beginnt vor dem Landgericht Wiesbaden ein weiteres »Cum-Ex«-Verfahren gegen ihn.

© dpa-infocom, dpa:220404-99-788691/2