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Moskau: Gas- und Öleinnahmen 2022 um 28 Prozent gestiegen

Eigentlich sollten die westlichen Sanktionen Russlands Wirtschaft nach Beginn des Angriffskriegs hart treffen. Doch zumindest beim Verkauf von Öl und Gas berichtet Moskau von glänzenden Geschäften.

Russland
Tanks des staatlichen Ölpipeline-Betreiber »Transneft« im Ölterminal von Ust-Luga. Foto: Stringer
Tanks des staatlichen Ölpipeline-Betreiber »Transneft« im Ölterminal von Ust-Luga.
Foto: Stringer

Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Gas und Öl sind nach Moskauer Regierungsangaben trotz westlicher Sanktionen im vergangenen Jahr um knapp ein Drittel gestiegen. Die entsprechenden Haushaltseinnahmen seien 2022 um 28 Prozent beziehungsweise um 2,5 Billionen Rubel (Ende 2022 etwa 31,6 Milliarden Euro) im Vergleich zum Vorjahr gewachsen, sagte Russlands Vize-Regierungschef Alexander Nowak am Montag der Agentur Interfax zufolge.

Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird bereits seit Monaten kein Gas mehr durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 nach Europa gepumpt, und die Leitung Nord Stream 2 wurde nie in Betrieb genommen. Vor diesem Hintergrund sei zwar der Export von herkömmlichem Erdgas gesunken, sagte Nowak. Dafür sei aber der Export von Flüssigerdgas um acht Prozent auf 46 Milliarden Kubikmeter gestiegen. Die Ausfuhr von Erdöl habe um sieben Prozent zugenommen.

Per Dekret den Öl-Verkauf an bestimmte Länder verboten

Ein Hauptinstrument - der von der EU Anfang Dezember eingeführte Ölpreisdeckel - allerdings dürfte seine Auswirkungen erst in diesem Jahr richtig zeigen. Die Regelung soll Russland dazu zwingen, Erdöl für höchstens 60 Dollar pro Barrel (159 Liter) an Abnehmer in anderen Staaten zu verkaufen.

Das russische Finanzministerium hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass es schon im Januar mit verlorenen Öl- und Gaseinnahmen in Höhe von 54,5 Milliarden Rubel (rund 737 Millionen Euro) rechne. Kremlchef Wladimir Putin wiederum hat per Dekret den Verkauf von Öl an Länder verboten, die einen Preisdeckel für den Rohstoff beschlossen haben. Das Verbot tritt am 1. Februar in Kraft.

© dpa-infocom, dpa:230116-99-237403/4