WIESBADEN. Die Zahl der Menschen, die wegen finanzieller Schieflage die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen haben, ist im Corona-Jahr 2020 leicht gestiegen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Donnerstag wandten sich etwa 588.000 Privatpersonen an die Beratungsstellen. Das waren knapp 6000 mehr als ein Jahr zuvor. Hauptauslöser für Überschuldung ist seit Jahren Arbeitslosigkeit. Ob der Gesamtanstieg durch die Corona-Pandemie bedingt sei, könne anhand der Daten nicht ermittelt werden, erklärte die Wiesbadener Behörde.
Als häufigsten Grund für Überschuldung nannten Betroffene auch 2020 Arbeitslosigkeit (19,7 Prozent), gefolgt von Erkrankung, Sucht oder Unfall (16,5 Prozent). Die Mehrheit der Überschuldeten, die sich an Beratungsstellen wandten, war den Angaben zufolge arbeitslos (43,4 Prozent). Die anderen Hilfesuchenden waren erwerbstätig (35,3), selbstständig (1,1) oder anderweitig nicht erwerbstätig, beispielsweise Rentner (20,3).
Der deutsche Arbeitsmarkt war dank Kurzarbeit und milliardenschwerer staatlicher Hilfsprogramme vergleichsweise glimpflich durch das Krisenjahr 2020 gekommen. Im Jahresschnitt lag die Arbeitslosigkeit nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 2,695 Millionen Menschen, 429.000 mehr als 2019.
Überschuldete hatten 2020 im Schnitt Verbindlichkeiten von 29.230 Euro. Grundsätzlich stotterten Verbraucher ihre Ratenkredite in der Corona-Krise nach jüngsten Daten der Wirtschaftsauskunftei Schufa aber zuverlässig weiter ab. Wie in den beiden Vorjahren wurden demnach 97,9 Prozent der Kredite vertragsgemäß zurückgezahlt.
Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel sank die Zahl der Privatpleiten im vergangenen Jahr um 35,1 Prozent auf 56 324 Fälle. Es war der niedrigste Stand seit 2004. Kurzarbeit und auch Ersparnisse hätten die finanzielle Schieflage der Menschen teilweise abgemildert. Verbraucher hätten sich auch mit Anschaffungen zurückgehalten. Zudem hätten viele Überschuldete auf einen Gang zur Schuldnerberatung verzichtet oder diesen verschoben.
Betroffene warteten dabei auch die Gesetzesreform ab, nach der Verbraucher künftig einfacher nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden können. Die Verkürzung gilt rückwirkend auch für Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Für Privatpersonen gilt keine unmittelbare Insolvenzantragspflicht.
Crifbürgel erwartet, dass die wirtschaftlichen Folgen der Krise erst in diesem und im kommenden Jahr durchschlagen. Für dieses Jahr ging die Auskunftei zuletzt von bis zu 90.000 Privatpleiten aus. 2022 könnten es 100.000 Fälle sein. (dpa)