Logo
Aktuell Corona

Kabinett beschließt schärfere Regeln für Fleischbranche

Die Corona-Ausbrüche beim Schlachthof Tönnies und anderen großen Fleischunternehmen haben die Arbeitsbedingungen der Branche in den Fokus gerückt. Die Politik reagiert nun mit strikteren Regeln.

Arbeit im Schlachthof
Ab 2021 darf in der Fleischindustrie nicht mehr mit Leiharbeit oder Werksverträgen gearbeitet werden. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Symbolbild
Ab 2021 darf in der Fleischindustrie nicht mehr mit Leiharbeit oder Werksverträgen gearbeitet werden. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Symbolbild

BERLIN. Das Bundeskabinett hat heute die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Ab dem kommenden Jahr dürfen in größeren Betrieben der Branche keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden.

Konkret gilt diese Regel laut Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für das Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.

Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.

Hintergrund des Vorhabens sind die gehäuften Corona-Fälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten. Dadurch waren die schon länger kritisierten Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten und deren Unterbringung erneut in den Fokus gerückt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. (dpa)