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Inkassounternehmen: Werden sie zu schnell eingeschaltet?

Geht ein Fall ans Inkassounternehmen, wird es für den Schuldner teurer. Doch ab wann sollten die Geldeintreiber eingeschaltet werden und wie teuer dürfen sie sein?

Inkassounternehmen
Derzeit dürfen Inkassofirmen auch bei kleinen Ausständen hohe Gebühren und Auslagen in Rechnung stellen. Foto: Bodo Marks/dpa
Derzeit dürfen Inkassofirmen auch bei kleinen Ausständen hohe Gebühren und Auslagen in Rechnung stellen. Foto: Bodo Marks/dpa

Berlin (dpa) - Wer seinen im Onlineshop bestellten Fernseher oder seine Stromrechnung nicht bezahlt, der bekommt früher oder später einen Brief vom Inkassounternehmen.

Ärgerlich für Verbraucher wird es allerdings, wenn sie vorher nicht einmal eine einfache Mahnung erhalten. In einer Forsa-Umfrage für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gab mehr als die Hälfte der betroffenen Befragten (53 Prozent) an, unmittelbar nach der Rechnung gleich eine Inkasso-Forderung erhalten zu haben. Teilweise kann demnach die Forderung sogar das Vielfache des ursprünglichen Rechnungsbetrags umfassen.

Verbraucherschützer fordern, dies zu ändern. Bevor ein Inkasso-Unternehmen Gebühren einfordert, muss es nach Ansicht des vzbv mindestens eine Mahnung geben. »Das ist bisher nicht vorgeschrieben« - wäre aber »höchst überfällig«, sagte Verbandschef Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur.

Auch seitens der Politik gibt es Kritik an der Praxis der Inkassounternehmen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) moniert, die Forderungen stünden oft in keinem Verhältnis zum Aufwand der Inkassofirmen.

Deshalb sollen sie per Gesetz gesenkt werden. »Wer mit seinen Schulden in ein Inkassoverfahren gerät, muss ohnehin schon draufzahlen«, sagte Lambrecht. »Es ist ein großes Ärgernis, dass dabei vielfach sogar überhöhte Gebühren verlangt werden, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand stehen.« Verbraucher würden häufig abgezockt. Derzeit dürfen Inkassofirmen auch bei kleinen Ausständen Gebühren und Auslagen von bis zu 70,20 Euro in Rechnung stellen, künftig sollen es noch 37,80 Euro sein.

Der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) wehrt sich gegen die Kritik. Die Zahlen des Verbraucherverbands zu Inkasso-Briefen ohne vorherige Mahnung könne man nicht nachvollziehen.

In einer aktuellen Befragung hätten 65 Prozent der Mitgliedsunternehmen angegeben, dass Gläubiger wie Onlineshops immer mindestens eine Mahnung geschickt hatten. Nur vier Prozent der Gläubiger würden demnach nie eine Mahnung schicken. »In der Regel mahnen die Gläubiger schon heute zwei- bis dreimal selbst, bevor sie ein Inkassounternehmen einschalten«, sagte Kay Uwe Berg, Hauptgeschäftsführer des BDIU der Deutschen Presse-Agentur.

Zudem würden gerade bei kleineren Forderungen oft deutlich niedrigere Gebühren als die gesetzlich möglichen verlangt, sagte Berg. Und: »Es ist nicht so, dass wir nur auf einen Knopf drücken und alles ist fertig.« Die Arbeit von Inkassounternehmen sei beim Forderungseinzug durchaus mit der von Rechtsanwälten zu vergleichen. Zunächst müsse geprüft werden, ob die Forderung überhaupt berechtigt sei.

Und es gebe umfangreiche weitere Prüf- und Informationspflichten, unter anderem müssten Adressdaten kontrolliert werden, um zu verhindern, dass der Falsche in Anspruch genommen wird. »Und dass der Schuldner beim ersten Kontakt sofort zahlt, trifft leider nur in den wenigsten Fällen zu.« Oft sei ein Zweit-, Dritt- und Viertkontakt nötig, weitere Maßnahmen müssten mit dem Schuldner zum Beispiel auch telefonisch besprochen werden.

Mit niedrigeren Gebühren fürchtet die Branche, dass besonders die mittelständische Wirtschaft einen Teil ihrer Forderungen nicht mehr eintreiben lassen kann. Nach Ansicht des Verbandes verhindert die Branche mit 19 000 Mitarbeitern Zahlungsausfälle in der Wirtschaft und sichert dadurch Jobs und unternehmerische Existenzen.

Die Verbraucherschützer dagegen stellen den Aufwand für die Unternehmen in Frage: In Massenanschreiben investierten die Firmen nicht mehr als ein paar Adressdaten und das Versenden des Briefes. Trotzdem seien die Gebühren exorbitant, die Gewinnmargen extrem hoch. Daran ändere auch Lambrechts Gesetzentwurf deutlich zu wenig.

»Mindestens für die Briefe, die im Massengeschäft versendet werden, sollten eigentlich höchstens die Gebühren angesetzt werden dürfen, die tatsächlich anfallen«, forderte vzbv-Chef Müller. Dies seien vielleicht 15 oder 16 Euro. »Es ist längst überfällig, dass die Branche der Inkasso-Unternehmen sich nicht nur an Recht und Gesetz hält, sondern auch wieder an Anstand.«

BDIU zu Mahnaktivitäten der Gläubiger

vzbv Pressemitteilung