Die Kunden dürften bei Einkäufen ab dem 1. September 2018 Waren nur dann gegen Erstattung des Kaufpreises zurückbringen, wenn sie neu und unbenutzt sind, berichtet die Tageszeitung »Die Welt« (Donnerstag). Bisher gab es ein Rückgaberecht unabhängig vom Zustand der Produkte und ohne Angabe von Gründen.
»Durch die Einschränkung des Rückgaberechts auf unbenutzte Produkte wollen wir auch sicherstellen, dass Kunden Möbel und Einrichtungsgegenstände nicht nach kurzem Gebrauch entsorgen, sondern den Wert des Produkts schätzen im Sinne des Ressourceneinsatzes, der dafür nötig war«, sagte Ikea-Deutschland-Chef Dennis Balslev der Zeitung.
Es solle aber auch Missbrauch vorgebeugt werden. »Wir hören aus den Häusern, dass Jahr für Jahr kurz vor dem Ablauf der Umtauschfrist immer die gleichen Leute auftauchen und ihr Geld zurückverlangen«, sagte Balslev.
Bereits zum Herbst 2016 hatte Ikea nach zwei Jahren sein zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht wieder zurückgenommen. Seitdem haben die Kunden ein Jahr Zeit, um Waren ohne Angabe von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Die Frist von 365 Tagen liege immer noch über dem in der Branche Üblichen und gebe dem Kunden Sicherheit gegen Fehlkäufe, teilte das Unternehmen damals mit.