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Heil: Auskunftsrecht zum Impfstatus wird es nicht geben

Für gute Hygienekonzepte kann es in Betrieben hilfreich sein, den Impfstatus der Mitarbeiter zu kennen. Einem Auskunftsrecht für Arbeitgeber erteilt Arbeitsminister Heil jedoch eine Absage.

Hubertus Heil
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich gegen eine Impfstatusabfrage von Arbeitgebern unter Beschäftigten ausgesprochen. Foto: Kumm7dpa
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich gegen eine Impfstatusabfrage von Arbeitgebern unter Beschäftigten ausgesprochen.
Foto: Kumm7dpa

BERLIN. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich gegen eine Impfstatusabfrage von Arbeitgebern unter Beschäftigten ausgesprochen. »Ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers wird es nicht geben können, das Arbeitsrecht gibt das nicht her«, sagte der SPD-Politiker im ARD-»Morgenmagazin«. Es sei zwar weiter wichtig, dass die Arbeitswelt nicht zum Infektionsherd werde. »Was nicht geht, ist, dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen.«

Gleichzeitig sprach sich Heil aber für pragmatische Lösungen aus. So sei es etwa möglich, über das Infektionsschutzrecht an besonders sensiblen Arbeitsplätzen wie Krankenhäusern oder Altenheimen eine Art 3G-Regel aufzustellen - also von Arbeitnehmern den Nachweise zu verlangen, dass sie entweder genesen, geimpft oder getestet sind.

Heil fordert Spahn zu Vorschlag auf

Zu einer solchen pragmatischen Lösung müsse Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber einen rechtssicheren Vorschlag machen, sagte Heil. »Man muss solche Forderungen auch mal zu Ende denken. Man kann nicht nur in einer Talkshow immer irgendwas fordern.«

Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit einer neuen Arbeitsschutzverordnung. Der Entwurf des Arbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber Corona-Impfungen künftig ausdrücklich während der Arbeitszeit ermöglichen müssen. Zudem sollen Arbeitgeber bei ihren Anti-Corona-Hygienekonzepten auch den Impf- oder Genesenen-Status der Beschäftigten berücksichtigen können - sofern dieser ihnen bekannt ist. (dpa)