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Handel hält 2G-Regel für den Einzelhandel für rechtswidrig

Mahnende Worte richtet der HDE-Präsident an die Noch-Kanzlerin und den Bald-Kanzler. 2G im Einzelhandel sieht er als »unverhältnismäßig«. Falls es doch kommt, sieht er den Staat in der Pflicht.

BERLIN. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält die drohende bundesweite Einführung der 2G-Regel für große Teile des Einzelhandels für rechtswidrig.

In einem Brief an die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den voraussichtlichen nächsten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb HDE-Präsident Josef Sanktjohanser, die 2G-Regel verletze die Berufsfreiheit der Einzelhändler und verstoße außerdem gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.

Wenn Händler lediglich geimpften und genesenen Verbrauchern den Zugang zu ihren Läden gestatten dürften, sei dies »unverhältnismäßig und daher rechtswidrig«. Er stützte sich dabei auf ein aktuelles Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Noerr.

2G »unverhältnismäßig«

»Der Handel hat seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, obwohl er zu keinem Zeitpunkt als Inzidenztreiber bezeichnet werden konnte. Vielmehr haben zahlreiche Studien ergeben, dass das Risiko der Ansteckung im Einzelhandel marginal ist«, betonte der HDE-Präsident in dem Schreiben, das der dpa vorliegt. 2G in weiten Teilen des Handels einzuführen, sei daher »unverhältnismäßig, und würde noch dazu am Ziel der Eindämmung der Pandemie vorbeigehen«.

Wie hoch das Infektionsrisiko in Geschäften ist, lässt sich allerdings nur schwer sagen, weil die Kontaktverfolgung gerade in solchen Bereichen schwierig ist.

»Schon heute zeigt die Praxis, dass die entsprechenden Restriktionen zu erheblichen Umsatzrückgängen von bis zu 50 Prozent führen und für die Einzelhändler daher existenzgefährdende Auswirkungen haben«, schrieb Sanktjohanser und bat die Politiker von einer flächendeckenden 2G-Regel abzusehen.

Wenn es dennoch zu einem solchen schwerwiegenden Eingriff in das Wirtschaftsleben komme, sei der Staat aber auf jeden Fall zu einem schnellen, umfassenden Ausgleich der finanziellen Schäden verpflichtet, der weit über die bisherigen Zahlungen hinausgehe, hieß es in dem Brief weiter. (dpa)