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Frankfurt bereitet Millionen-Steuerrückzahlung an Banken vor

Eine teure Rechnung: Die hessische Großstadt könnte im Zuge der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals gezwungen sein, Millionenbeträge zurückzuzahlen.

Frankfurt am Main
Blick auf die Frankfurter Skyline. Foto: Hannes P. Albert
Blick auf die Frankfurter Skyline.
Foto: Hannes P. Albert

Die Stadt Frankfurt stellt sich wegen des Skandals um Cum-Ex-Aktiendeals darauf ein, Banken Gewerbesteuern im dreistelligen Millionenbereich zurückzahlen zu müssen.

Es könne sich um eine Summe von etwa 200 Millionen bis 400 Millionen Euro handeln, erklärte das zuständige Dezernat am Freitag auf Anfrage. Zuvor hatte die »Wirtschaftswoche« darüber berichtet.

Frankfurt müsse den Banken zu viel entrichtete Steuer erstatten, sagte Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff dem Blatt. Noch habe die Finanzverwaltung die Summe aber nicht vollständig berechnet. Frankfurt sei aber vorbereitet, »jederzeit binnen drei Tagen einen dreistelligen Millionenbetrag erstatten zu können«.

Verbotene Gewinne

Bei Cum-Ex-Geschäften ließen sich Banken Steuern erstatten, die sie nie bezahlt hatten. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit (»cum«) und ohne (»ex«) Ausschüttungsanspruch hin und her. Dabei nutzten Investoren eine Gesetzeslücke, um den Fiskus über Jahre um Steuern zu prellen.

Weil Banken dadurch verbotenerweise hohe Gewinne machten, wurden Geschäfte rückabgewickelt. Rückwirkend sinkt so der Gewinn der Banken und damit auch die Grundlage für die Gewerbesteuer. Andererseits gab es auch Straf- und Steuernachzahlungen der Banken.

Cum Ex gilt als größter Steuerskandal der bundesdeutschen Geschichte. Viele Banken sind darin verstrickt. Dem Fiskus entstand wegen der Geschäfte geschätzt ein zweistelliger Milliardenschaden. 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten sind. Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten die Affäre seit Jahren auf.

© dpa-infocom, dpa:220722-99-120244/2