ESSEN. Nach dem Urteil zu Diesel-Fahrverboten auf Teilen der Autobahn 40 und in großen Teilen des Stadtgebiets in Essen sieht die Polizei erhebliche Probleme bei der Kontrolle.
Wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen auch in den nächsten Instanzen Bestand haben sollte, müsse der fließende Verkehr kontrolliert werden, sagte der NRW-Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, der Deutschen Presse-Agentur. »Und dafür ist die Polizei zuständig, ob wir wollen oder nicht.«
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Donnerstag eine Fahrverbotszone für Essen angeordnet, zu der auch die stark befahrene Autobahn 40 gehört. In Gelsenkirchen soll eine wichtige Innenstadtstraße für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen will Berufung gegen das Urteil einlegen.
Bei dem bestehenden Personalmangel sei »die Überwachung einer Umweltzone sicher nicht Priorität Nummer eins für die Polizei«, sagte Mertens. Ohne zusätzliche Beamte könne diese Aufgabe nicht bewältigt werden. »Das geht auch nur, wenn man von außen erkennen kann, welches Auto in die Zone gehört und welches nicht.« Wenn sich die Polizisten erst den Fahrzeugschein oder ein anderes Dokument zeigen lassen müssten, »dann ist es fast unmöglich, eine solche Verbotszone zu kontrollieren«.
Die Deutsche Umwelthilfe hat auch gegen die Luftreinhaltepläne für Dortmund und Bochum geklagt. Auch in Freiburg will die Organisation Diesel-Fahrverbote erwirken, wie sie am Freitag mitteilte. Eine Bestätigung des zuständigen Gerichts in Mannheim über den Eingang der Klage war zunächst nicht zu erhalten.
Bereits in der kommenden Woche will das Verwaltungsgericht Darmstadt über ein mögliches Diesel-Fahrverbot in der hessischen Großstadt verhandeln. Ziel ist laut Umwelthilfe die Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, der regelmäßig überschritten werde.
Die Bundesregierung verteidigte unterdessen ihre geplante Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die am Donnerstag vom Bundeskabinett beschlossen worden war. Die EU-Grenzwerte für die Luftverschmutzung würden dadurch nicht verändert, sagte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums. Im Gesetz werde nur als Hilfestellung für die Kommunen klargestellt, dass in Städten mit relativ geringer Grenzwert-Überschreitung Fahrverbote »in der Regel« nicht verhältnismäßig seien. Der Grenzwert könne mit anderen Mitteln wie Software-Updates, Nachrüstungen kommunaler Fahrzeuge und besserer Verkehrslenkung erreicht werden.
Als nicht verhältnismäßig gelten Fahrverbote demnach bei Werten von bis zu 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter. Die meisten Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, liegen unterhalb dieser Marke.
Um bei den Hardware-Nachrüstungen für ältere Dieselfahrzeuge voran zu kommen, wollen sich die Autohersteller Volkswagen und Daimler einem Bericht des »Spiegel« und des »Bayerischen Rundfunks« zufolge am 29. November mit Anbietern der Technik treffen. Demnach will Daimler den Zulieferern alle »Informationen zur Verfügung« stellen, die für die Entwicklung geeigneter Anlagen notwendig sind. Die Umrüstung wollen die Autobauer mit 3000 Euro je Kunde finanzieren. (dpa)