Fahrgäste sollen bei Online-Mobilitätsplattformen genauso umfassende Informationen über Verspätungen bekommen wie bei der Deutschen Bahn selbst: Dafür hat die Bahn mit mehreren Plattformen neue Verträge zum Verkauf von Fahrkarten geschlossen. Die Verträge sehen die Weitergabe bestimmter Echtzeitdaten über den laufenden Bahnbetrieb an die Plattformen vor sowie die Zahlung einer Provision für die Vermittlung von Bahntickets, wie das Bundeskartellamt mitteilte.
»Die Mobilitätsplattformen erhalten nunmehr etwa Verspätungsdaten, Daten über Zugausfälle, aktuelle Gleisangaben oder Informationen zu Großstörungsereignissen in Echtzeit«, heißt es von der Behörde. Die Geschäftsmodelle der Plattformen könnten ohne die Weitergabe der Daten durch die marktbeherrschende Deutsche Bahn nicht ordentlich funktionieren.
Verkauf von Karten bei Omio oder Trainline
Hintergrund ist der Verkauf von Bahntickets auf Plattformen wie Omio oder Trainline. Damit es für Kundinnen und Kunden überhaupt attraktiv ist, über solche Kanäle Tickets zu kaufen, sollen sie auf den Plattformen die gleichen Informationen über Verspätungen, Zugausfälle oder Fahrplanänderungen erhalten wie bei der Bahn selbst.
Die Bahn verweist stets darauf, dass sie diese Daten im Rahmen der EU-Fahrgastrechteverordnung längst zur Verfügung stellt. Doch aus Sicht des Kartellamts ging diese Bereitstellung bislang nicht weit genug. Für die Vermittlung der Bahntickets habe der Konzern den Wettbewerbern zudem eine Provision vorenthalten.
Die Behörde hatte die Bahn im vergangenen Jahr deshalb angewiesen, künftig »ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen«. Die nun abgeschlossenen Verträge zwischen der Bahn und den Plattformen beinhalten sowohl die Datenweitergabe als auch die Provision.
Rechtsstreit läuft noch
»Die DB kann bestätigen, dass mit zwei Mobilitätsplattformen kürzlich Verträge zur Datenbereitstellung geschlossen wurden«, teilte der Konzern auf Anfrage mit. »Die Datenlieferung wird danach zum 1. September beginnen.« Trainline äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu den Vorgängen.
Die Bahn hatte ursprünglich gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts geklagt. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf läuft noch.
© dpa-infocom, dpa:240815-930-204191/1