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Deutschlandticket: Verbraucherschützer warnen vor Nachteilen

Das Deutschlandticket soll mehr Menschen zum Bahnfahren bewegen. Doch wer mit der Fahrkarte unterwegs ist, könnte bei Verspätungen im Nahverkehr nicht auf schnellere Fernzüge ausweichen dürfen.

49-Euro-Ticket
Ab dem 1. Mai gültig: das Deutschlandticket. Foto: Hannes P. Albert
Ab dem 1. Mai gültig: das Deutschlandticket.
Foto: Hannes P. Albert

Zwei Wochen vor dem Start des Deutschlandtickets haben Verbraucherschützer vor einer Einschränkung von Fahrgastrechten für Nutzer der neuen Fahrkarte gewarnt.

»Nutzer des Deutschlandtickets drohen ÖPNV-Kunden zweiter Klasse zu werden«, sagte Marion Jungbluth, Mobilitätsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der Deutschen Presse-Agentur vor einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags. »Fahrgastrechte dürfen nicht eingeschränkt werden.«

Hintergrund ist die nicht so bekannte, aber für Fahrgäste sehr praktische »IC oder ICE«-Option: Wenn ein Nahverkehrszug absehbar mit wenigstens 20 Minuten Verspätung am Ziel ankommen wird, können die Fahrgäste mit reinem Nahverkehrsticket für diese Strecke auch einen schnelleren Zug des Fernverkehrs nutzen. Das zusätzliche Ticket müssen die Fahrgäste zunächst selbst bezahlen, haben aber Anspruch auf Erstattung.

Reisende mit einem Deutschlandticket könnten allerdings von der »IC oder ICE-Option« ausgenommen werden. Jungbluth sagte, offenbar befürchteten Eisenbahnunternehmen bei einem Ausweichen von Deutschlandticket-Nutzern auf höherwertige Züge übervolle Wagen. Eine Einschränkung von Fahrgastrechten zerstöre aber Vertrauen in den Schienenverkehr.

Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags

Das Verkehrsministerium verweist bei der möglichen Regelung auf einen expliziten Wunsch der Branche. »Insgesamt sorgt das Deutschlandticket für eine deutliche finanzielle Entlastung bei gleichzeitiger Angebotserweiterung und ist damit auch in puncto Verbraucherfreundlichkeit eine deutliche Verbesserung für Reisende im Nahverkehr«, sagte ein Sprecher. Im Verkehrsausschuss des Bundestags findet eine Anhörung zu einer Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes aufgrund von EU-Vorgaben statt. Geändert werden soll im Zuge dessen auch die Eisenbahn-Verkehrsverordnung und damit auch die Entschädigungsregelung.

Jungbluth sagte, schon die Kombination aus einem Deutschlandticket und einem Fernzugticket werde dazu führen, dass die Fahrgastrechte nicht für die gesamte Verbindung gelten. Das heißt konkret: Wer mit dem Deutschlandticket zu einem Bahnhof fährt, aufgrund von Verspätungen im Nahverkehr aber zum Beispiel einen gebuchten ICE verpasst, hat keinen Anspruch auf Entschädigung.

Die Kunden hätten in diesem Fall zwei Beförderungsverträge abgeschlossen, die fahrgastrechtlich separat betrachtet würden, heißt es dazu von der DB. »Die Deutsche Bahn sollte die Integration des Deutschlandtickets ermöglichen, damit Reisende während der kompletten Fahrt geschützt sind. Das würde die Kundenzufriedenheit erhöhen und Bahnfahren attraktiver machen«, sagte Jungbluth.

© dpa-infocom, dpa:230417-99-343463/2