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Cum-Ex-Schlüsselfigur Berger an Deutschland ausgeliefert

Er gilt als einer der Architekten des Modells, dass den deutschen Staat nach Schätzungen einen zweistelligen Milliardenbetrag gekostet hat. Hanno Berger wurde nun an deutsche Behörden übergeben.

Berger an Deutschland ausgeliefert
Ein Rechtsanwalt des Hauptbeschuldigten Hanno Berger hält vor dem Prozessauftakt um »Cum-Ex«-Aktiendeals im Gerichtssaal eine Akte mit der Aufschrift »Dr. Berger« in der Hand. Foto: Boris Roessler
Ein Rechtsanwalt des Hauptbeschuldigten Hanno Berger hält vor dem Prozessauftakt um »Cum-Ex«-Aktiendeals im Gerichtssaal eine Akte mit der Aufschrift »Dr. Berger« in der Hand.
Foto: Boris Roessler

Im Skandal um illegale Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist die mutmaßliche Schlüsselfigur aus der Schweiz an die deutsche Justiz ausgeliefert worden.

Der 71 Jahre alte Steuerrechtsanwalt Hanno Berger wurde am Morgen Kriminalbeamten des BKA in Konstanz übergeben, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erklärte. Der Mann soll umgehend der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Wiesbaden vorgeführt werden, die den weiteren Haftbefehl verkünde. Bei der Übergabe, die auch von der Schweizer Justiz bestätigt wurde, war auch ein Frankfurter Oberstaatsanwalt dabei.

Im Fall Hanno Berger hatten sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz die Auslieferung des deutschen Anwalts beantragt. Damit rückt ein Prozess in Deutschland näher. Berger hätte schon im vergangenen Frühjahr bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.

Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen. Er lebte zuletzt in der Schweiz und hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien.

Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit (»cum«) und ohne (»ex«) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der deutsche Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein.

Im Wiesbadener Verfahren wird Berger laut Staatsanwaltschaft in der 948 Seiten langen Anklageschrift vorgeworfen, in den Jahren 2006 bis 2008 in 61 konkreten Leerverkaufsgeschäften falsche Bescheinigungen über 113,3 Millionen Euro nie gezahlter Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätsbeitrags erlangt zu haben. Dafür habe er gemeinsam mit weiteren Angeklagten mit deutschen Dax-Aktien ein Gesamthandelsvolumen von rund 15,8 Milliarden Euro bewegt.

© dpa-infocom, dpa:220224-99-265952/3