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Cum-Ex: Revision gegen hohe Strafen für frühere Maple-Banker

Im Skandal um Cum-Ex-Aktiendeals hat das Landgericht Frankfurt empfindliche Strafen gegen ehemalige Manager der Maple Bank verhängt. Der Generalstaatsanwaltschaft gehen sie aber nicht weit genug.

Maple Bank
Das Firmenlogo der Maple Bank in Frankfurt am Main am Eingang zu den Büros des Geldhauses im Westend. Foto: picture alliance
Das Firmenlogo der Maple Bank in Frankfurt am Main am Eingang zu den Büros des Geldhauses im Westend.
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Das Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen frühere Manager der Maple Bank soll angefochten werden. Die Generalstaatsanwaltschaft habe Revision eingelegt, sagte ein Sprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Schritt ziele aber nicht auf die verhängten Freiheitsstrafen, vielmehr wolle man eine höhere Einbeziehung von Taterträgen aus dem Vermögen der Ex-Banker erreichen. Ziel sei es, dass der Bundesgerichtshof (BGH) als übergeordnete Instanz hier die Berechnung des Gerichts überprüfe. Auch die Verteidigung will das Urteil für drei Angeklagte anfechten.

Das Landgericht Frankfurt hatte Anfang November hohe Freiheitsstrafen gegen frühere Maple-Banker wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu verhängt. Der ehemalige Deutschland-Chef wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Zudem werden 2,9 Millionen Euro Taterträge aus seinem Vermögen eingezogen. Zwei weitere Männer erhielten eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten bzw. dreieinhalb Jahren. Der eine muss eine Million Euro Erträge aus den Taten zurückzahlen, der andere 805.000 Euro. Ein vierter Ex-Banker kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon, aus seinem Vermögen werden 5,7 Millionen Euro eingezogen.

Verwirrspiel durch Gesetzeslücke

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Es war ein Verwirrspiel, an dessen Ende Finanzämter Kapitalertragsteuern erstatteten, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Erst im Jahr 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Die Cum-Ex-Aktiendeals der 2016 insolvent gegangenen Maple Bank haben beim Fiskus laut Generalstaatsanwaltschaft einen Steuerschaden von gut 388 Millionen Euro verursacht - eine außergewöhnlich hohe Summe. Bei der Verurteilung der Banker war von »erheblicher krimineller Energie« die Rede. Die Männer hätten Aktien nicht über ein komplexes Gebilde gehandelt, sondern im Kreis innerhalb der Maple-Gruppe.

© dpa-infocom, dpa:221115-99-530454/4