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»Cum-Ex«-Deals: Deutscher Banker auf Mallorca festgenommen

Es geht allein in diesem Fall um mehr als 51 Millionen Euro Steuerschaden. Ein deutscher Ex-Banker wurde auf Mallorca wegen seiner Verwicklung in »Cum-Ex«-Akiendeals festgenommen.

»Cum-Ex«-Aktiendeals
Prozess um »Cum-Ex«-Aktiendeals in Wiesbaden im März vergangenen Jahres. Foto: Boris Roessler
Prozess um »Cum-Ex«-Aktiendeals in Wiesbaden im März vergangenen Jahres.
Foto: Boris Roessler

Die Justiz hat einen ehemals hochrangigen Banker wegen der Verwicklung in »Cum-Ex«-Akiendeals festgenommen. Der 56-Jährige sei am Mittwoch von der spanischen Kriminalpolizei auf Mallorca aufgrund eines Haftbefehls des Frankfurter Amtsgerichts festgenommen worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mit.

Dem ehemaligen Geschäftsführer wird vorgeworfen, in den Jahren 2008 bis 2010, »federführend und gemeinsam mit weiteren Mitbeschuldigten, ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell initiiert und mehrfach umgesetzt zu haben«. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen. Den Steuerschaden bezifferten die Ermittler auf mehr als 51 Millionen Euro.

Den Namen des Instituts nannte die Generalstaatsanwaltschaft auch auf Nachfrage nicht. Nach dpa-Informationen steht die Festnahme im Zusammenhang mit einer Durchsuchung im November 2019 bei der deutschen Niederlassung der ABN Amro in Frankfurt als Rechtsnachfolgerin der Fortis Bank.

Darum geht es bei »Cum-Ex«-Deals

Bei »Cum-Ex«-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit (»cum«) und ohne (»ex«) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Der nun gefasste Beschuldigte soll den Angaben zufolge dem Haftrichter in Palma de Mallorca vorgeführt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt betreibe die Auslieferung des Mannes nach Deutschland.

© dpa-infocom, dpa:220721-99-103417/2