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BGH billigt Extra-Gebühr fürs Online-Bezahlen

Wer im Internet bucht oder einkauft, kann oft aus einer ganzen Reihe an Zahlungsmöglichkeiten wählen. Dürfen Unternehmen Extra-Gebühren verlangen? Ja, sagt das Bundesgerichtshof in einem Urteil.

PayPal
Das Zahlen per Paypal funktioniert mit elektronischem Geld, dafür brauchen beide Seiten ein Paypal-Konto. Foto: Felix Kästle/dpa
Das Zahlen per Paypal funktioniert mit elektronischem Geld, dafür brauchen beide Seiten ein Paypal-Konto. Foto: Felix Kästle/dpa

KARLSRUHE. Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien zwar gesetzlich verboten. Hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität. (Az. I ZR 203/19)

Die Wettbewerbszentrale hatte das Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Ihre Klage gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus wiesen die BGH-Richter nun in letzter Instanz ab. Sowohl bei Paypal als auch bei der Sofortüberweisung zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion. Nach dem BGH-Urteil steht es ihm dann frei, ob er die Gebühr direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt. Paypal möchte nicht, dass das passiert, und hat Anfang 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend geändert. Flixbus hatte früher für beide Dienste Gebühren verlangt, zuletzt war das nicht mehr der Fall. (dpa)

BGH-Mitteilung zu dem Urteil

Urteil des OLG München vom 10. Oktober 2019

Urteil des LG München I vom 13. Dezember 2018

Wettbewerbszentrale über das Verfahren

Aktuelle AGB von Flixbus

FAQ in der Paypal-Hilfe

Klarna über die Sofortüberweisung

F&A zur Sofortüberweisung

Gesetzentwurf von 2017, zu § 270a BGB S. 145-147