KARLSRUHE. Die frühere Führungsriege der Deutschen Bank muss wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch keine Strafverfolgung mehr befürchten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die Freisprüche der ehemaligen Vorstandschefs Rolf Breuer (81), Josef Ackermann und Jürgen Fitschen (beide 71). Das Urteil weise keine Widersprüche, Lücken oder falsche Begründungen auf. Damit ist es rechtskräftig. (Az. 1 StR 219/17)
In dem Revisionsverfahren ging es um Betrugsvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft hatte die Top-Manager beschuldigt, in einem Zivilprozess um Schadenersatz falsch ausgesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor hohen Zahlungen zu bewahren. Das Landgericht München I hatte sich davon 2016 aber nicht überzeugen können.
Der Medienunternehmer Leo Kirch hatte 2002 Insolvenz anmelden müssen. Die Schuld dafür hatte er bis zu seinem Tod 2011 Breuer und der Deutschen Bank gegeben. Denn der damalige Vorstandschef hatte kurz zuvor in einem Fernseh-Interview in Zweifel gezogen, dass noch jemand Kirch Geld geben werde. Mit den Kirch-Erben hat sich die Bank inzwischen verglichen und 925 Millionen Euro gezahlt.
Hintergrund des Strafprozesses gegen Breuer, Ackermann und Fitschen war der alte Vorwurf, Breuer habe Kirchs Kreditwürdigkeit absichtlich erschüttern wollen, um der Deutschen Bank Vorteile zu sichern. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Angeklagten vorgeworfen, das Gericht angelogen zu haben, um das zu vertuschen. Sie hatte für Breuer und Ackermann Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe. Die Deutsche Bank sollte eine Geldbuße zahlen.
In München waren damals noch zwei weitere Ex-Top-Manager des Geldhauses angeklagt. Ihre Freisprüche waren bereits rechtskräftig. (dpa)