Jahre nach Einführung der internationalen Kontonummer IBAN berichten Verbraucher in Deutschland immer noch von Problemen bei deren Akzeptanz.
Nach Angaben der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg werden etwa 100 Fälle pro Jahr gemeldet, in denen Verbraucher eine ausländische Bankverbindung bei bestimmten Unternehmen nicht für Zahlungen in Deutschland nutzen konnten, obwohl dies im Zahlungsverkehrsraum Sepa (»Single Euro Payments Area«) ausdrücklich möglich sein soll. Seit der Einrichtung der Sepa-Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale Ende Mai 2017 gingen demnach etwa 650 Beschwerden ein.
»Es ist angesichts der Vielzahl an Transaktionen pro Tag kein Riesenproblem, aber es gibt immer wieder Einzelfälle, die für Verbraucher ärgerlich sind«, sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale der Deutschen Presse-Agentur. »Unternehmen, die mit hohem finanziellen Aufwand die technische Infrastruktur bereitstellen, um die Akzeptanz aller Sepa-Konten sicherzustellen, erleiden zudem einen Wettbewerbsnachteil.«
Vor allem litauische Bankverbindungen betroffen
Probleme mit einer ausländischen IBAN habe es bei der Abwicklung von Lastschriften unter anderem bei Versicherern, Energieversorgern und Bausparkassen gegeben. So zum Beispiel, wenn in Deutschland tätige Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland Versicherungsbeiträge von ihrem Konto in der Heimat abbuchen lassen wollten, der Versicherer aber nur eine Bankverbindung in Deutschland akzeptierte. Zuletzt häuften sich nach Angaben von Breun-Goerke unter den Beschwerden Fälle, bei denen litauische Bankverbindungen betroffen waren.
»Die meisten Unternehmen sehen ihren Fehler ein. Da kommen wir dann in der Regel schnell zu vernünftigen Lösungen«, sagte Breun-Goerke. »Wir bestehen nicht darauf, dass die Unternehmen eine ausländische IBAN in einem automatisierten Verfahren akzeptieren. Sie müssen aber sicherstellen, dass Kunden auch eine ausländische Iban nutzen können.« In 30 Fällen zog die Wettbewerbszentrale gegen die sogenannte IBAN-Diskriminierung vor Gericht. Bis auf einen Prozess seien alle gewonnen worden, bilanzierte Breun-Goerke.
Die IBAN (»International Bank Account Number«) soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in derzeit 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Seit dem 1. August 2014 ist das Format für Unternehmen und Vereine verpflichtend, Verbraucher müssen die IBAN seit dem 1. Februar 2016 nutzen.
Bundesbank: Fragen und Antworten zu Sepa
Bafin zu IBAN-Diskriminierung und Beschwerdestelle
© dpa-infocom, dpa:220521-99-375771/3