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Behörde verhängt wegen Werbeanrufen Geldbuße gegen Sky

Es klingelt: Eine unbekannte Nummer ist zu sehen, eine freundliche Stimme ist dran - und zu hören ist ein angeblich großartiges Angebot für eine Dienstleistung. Telefonwerbung ist Standard in Deutschland. Das kann ganz schön nervig sein - und ist manchmal verboten.

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Die Bundesnetzagentur wirft Sky vor, »das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt« zu haben. Foto: Matthias Balk/dpa
Die Bundesnetzagentur wirft Sky vor, »das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt« zu haben. Foto: Matthias Balk/dpa

Bonn (dpa) - Wegen unerlaubter Telefonwerbung bittet die Bundesnetzagentur den Pay-TV-Anbieter Sky kräftig zur Kasse. Nachdem die Bundesnetzagentur rund 1000 Anzeigen von empörten Bürgern nachgegangen war, verhängte die Behörde nun ein Bußgeld von 250.000 Euro.

»Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt«, erklärte der Chef der Regulierungsbehörde, Jochen Homann, in Bonn. »Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder.«

Sky bestätigte den Eingang des Bußgeldbescheids. »Wir werden die Aussagen nun detailliert prüfen und danach über entsprechende Rechtsmittel entscheiden«, teilte eine Sprecherin mit. Darüber hinaus wolle man sich »zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu einem laufenden Verfahren äußern«.

Telefonwerbung ist in Deutschland nur erlaubt, wenn der Angerufene vorher eingewilligt hat - zum Beispiel wenn er vorher im Internet gesurft und sich nach bestimmten Produkten erkundigt hat. Um Neukunden zu gewinnen, setzte Sky den Angaben der Netzagentur zufolge auf externe Call-Center. Die riefen Bürger an, die vorher angeblich bei Internet-Gewinnspielen teilgenommen hatten und dabei in die Telefonwerbung eingewilligt hatten - das zumindest behauptete der Dienstleister.

Doch bei der Prüfung der Anzeigen stellte die Bundesnetzagentur fest, dass die betroffenen Verbraucher die Webseiten gar nicht besucht hatten und meistens noch nicht mal kannten. Es sei für die Verbraucher »völlig abwegig« gewesen, dass sie bei solchen Gewinnspielen teilgenommen und ein Werbe-Okay gegeben haben sollen. Nach Auffassung der Netzagentur hat Sky »nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, ob die von ihr beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten«.

Ein zweiter Kritikpunkt richtet sich gegen Werbeanrufe von Sky selbst - hier ging es um die Rückgewinnung von Kunden, die gekündigt hatten. Zwar lagen für solche Anrufe zunächst Einwilligungen vor, doch diese wurden widerrufen. Obwohl die Angerufenen die Kontaktaufnahme untersagten, riefen die Sky-Mitarbeiter den Angaben zufolge immer wieder an - einige Verbraucher schimpften über »Telefonterror« mit mehrfachen Anrufen pro Tag. Die Netzagentur monierte, dass die Firma kein geeignetes System hatte, um Werbewiderrufe zu bearbeiten. Laut Netzagentur gab Sky zu, dass die Widerrufe zum Teil erst deutlich verzögert bearbeitet worden waren. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, Sky könnte Einspruch einlegen.