Angesichts gestiegener Futterpreise infolge des Ukraine-Krieges können die deutschen Bauern im Sommer zusätzliche Flächen nutzen, um Gras und andere Pflanzen zu mähen.
Dafür werden ausnahmsweise bestimmte »ökologische Vorrangflächen« ab dem 1. Juli freigegeben, wie eine am Freitag vom Bundesrat gebilligte Verordnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) vorsieht. Insgesamt handelt es sich um gut eine Million Hektar, die nun genutzt werden können, um Futter zu gewinnen oder dort Tiere weiden zu lassen. Dies soll den Preisanstieg bei Futter für die Betriebe abmildern.
Özdemir sagte, mit der ausgewogenen Regelung werde die effektivste Karte mit den kleinsten ökologischen Verwerfungen gezogen. Es sei gut, dass der Bundesrat mit Änderungen der Verordnung nicht so weit gegangen sei wie von manchen gefordert. Eine völlige Freigabe des Anbaus und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Brachflächen hätten erhebliche negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt. »Wir dürfen jetzt nicht die Biodiversitäts- und Klimakrise verschärfen.« Der Hunger sei schon jetzt am größten, wo die Klimakrise zuschlage.
Angespannte Agrarmärkte weltweit
Mit Blick auf weltweit angespannte Agrarmärkte wegen des Krieges bekannten sich Bund und Länder zur globalen Ernährungssicherung. Deutschland treffe auch eine humanitäre Verpflichtung, einen Beitrag zur weltweiten Versorgungssicherheit zu leisten, hieß es im Beschluss nach Beratungen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten am Donnerstagabend.
Dabei komme der heimischen Ernährungs- und Landwirtschaft »eine strategische Bedeutung« zu. Denn auch hierzulande gelte es, den starken Anstieg der Lebensmittelpreise abzufedern. Die Länder forderten die Bundesregierung auf, die Möglichkeiten auszuschöpfen, um vorhandenes Potenzial der Landwirtschaft konsequent zu nutzen.
Sieben Länder gaben in einer ergänzenden Erklärung zu Protokoll, dass in der aktuellen Situation jedenfalls temporär Verpflichtungen zu Stilllegungen von Ackerflächen ausgesetzt werden sollten. Wichtig sei zudem, einen Beschluss der EU-Kommission zur Nutzung von Brachflächen vollständig umzusetzen. Dabei müsse auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngung ermöglicht werden, forderten Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
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