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Bahn verlängert Kulanzregelung über 1. Mai hinaus

Deutsche Bahn
Die Bahn verlängert eine Kulanzregelung für gekaufte Fahrkahrten. Foto: Fabian Strauch/dpa
Die Bahn verlängert eine Kulanzregelung für gekaufte Fahrkahrten. Foto: Fabian Strauch/dpa

BERLIN. Wer eine Bahnreise über das kommende lange Wochenende geplant hatte und nicht antreten will, kann seine Fahrkarte in einen Gutschein umtauschen.

Das gilt für Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn mit Reisedatum bis 4. Mai, die bis zum 13. März gekauft worden sind, wie die Bahn am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Die Gutscheine seien online erhältlich und drei Jahre gültig. Die Bahn verlängert damit eine entsprechende Kulanzregelung, die bisher für Fahrten bis 30. April galt.

Für Fernverkehrsfahrten nach dem 4. Mai gilt nun: Kunden können ihre Tickets noch bis zum 31. Oktober flexibel nutzen - sofern sie vor dem 13. März gekauft worden sind. Bislang galt, dass die Bahn diese Tickets bis zum 30. Juni akzeptiert. Die Regelung gilt auch für Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets.

»Wer seine Reisepläne überdenkt oder verschiebt, der hat unser vollstes Verständnis«, hob die Bahn hervor. Seit Verordnung der Kontaktsperren in der Corona-Krise im März habe sie die Stornierung oder flexible Nutzung von rund fünf Millionen Fahrten ermöglicht.

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