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Azubi-Umfrage: Urlaub und Vergütung während Corona gekürzt

Zu Hause lernen in der Corona-Pandemie - viele Azubis mussten dafür sogar Abstriche bei Vergütung und Urlaub machen. Der DGB übt scharfe Kritik an den Arbeitgebern.

Azubis
Eine weibliche Auszubildende feilt an einem Werkstück. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Eine weibliche Auszubildende feilt an einem Werkstück. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

BERLIN. Die Corona-Krise hat laut einer Umfrage unter Auszubildenden auch in der Berufsausbildung deutliche Spuren hinterlassen und sogar zu Kürzungen bei Urlaub und Ausbildungsvergütung geführt.

Fast 60 Prozent absolvierten zumindest Teile ihrer Ausbildung im Homeoffice, wie die am Mittwoch vorgelegte »Corona-Ausbildungsstudie« der Nachwuchsorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB-Jugend) zeigt.

Mehr als die Hälfte der Befragten gab dem Homeschooling, von dem fast alle betroffen waren (95 Prozent), keine guten Noten: 34 Prozent nannten den Unterricht »befriedigend«, knapp 12 Prozent »ausreichend« und 7 Prozent »mangelhaft«. Fast ein Drittel der Befragten, die ihre Ausbildung vor Corona begonnen hatten, gab an, die fachliche Qualität des Berufsschulunterrichts habe sich seit Beginn der Pandemie verschlechtert. Und mehr als ein Drittel der Befragten befürchtet, die Ausbildung nicht erfolgreich abschließen zu können, weil Ausbildungsinhalte nicht vermittelt wurden.

Scharfe Kritik übte der DGB daran, dass einige Arbeitgeber nach Angaben der Befragten Urlaubstage und Ausbildungsvergütung gekürzt haben. Die Arbeitgeber stünden auch in der Corona-Krise in der Pflicht, für eine gute Ausbildungsqualität zu sorgen und geltende Gesetze einzuhalten, sagte DGB-Jugendreferent Joscha Wagner. »Um das zu gewährleisten brauchen wir mehr effektive und regelmäßige Kontrollen in den Ausbildungsbetrieben, sonst geht es immer stärker zulasten der Auszubildenden«.

Etwa einem Viertel (24,3 Prozent) der Befragten wurde der Studie zufolge die Ausbildungsvergütung gekürzt. Fast jeder fünfte Auszubildende (18,7 Prozent) habe angegeben, dass ihr oder ihm seit Beginn der Corona-Pandemie mindestens einmal der Urlaub gekürzt worden sei, obwohl das nicht erlaubt sei, hieß es vom DGB. (dpa)