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Arbeitgeber und DGB streiten über Corona-Vorschriften

In Deutschland sollen viele Corona-Auflagen fallen - auch in den Betrieben. Hygienekonzepte soll es zwar weiter geben, aber die Arbeitgeber sollen dabei weitgehend freie Hand bekommen. Nicht allen ist wohl dabei.

Maske darf ab
Schon in wenigen Tagen werden voraussichtlich entscheidende Lockerungen der Corona-Maßnahmen greifen. Foto: Marijan Murat
Schon in wenigen Tagen werden voraussichtlich entscheidende Lockerungen der Corona-Maßnahmen greifen.
Foto: Marijan Murat

Gewerkschaften und Arbeitgeber ringen über den künftigen Corona-Kurs in Deutschlands Betrieben.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte den geplanten Wegfall der Auflagen für Unternehmen und kündigte an, sie würden selbst weiter für Schutzmaßnahmen sorgen. Anja Piel vom Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbund mahnte am Montag: »Gegen das hohe Infektionsgeschehen braucht es beherztes Handeln. Freundliche Ankündigungen helfen wenig.«

Dulger sagte der Deutschen Presse-Agentur: »Die jetzt vorgesehenen Flexibilisierungen für die Betriebe sind notwendig und sinnvoll.« Sie seien die gebotene Reaktion auf die betrieblichen Schutzkonzepte und eine hohe Impfquote der Beschäftigten. »Auch nach Aufhebung der gesetzlichen 3G-Zugangsregelung und dem Wegfall der Verpflichtung zu mobiler Arbeit wird die Wirtschaft weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen beibehalten«, kündigte Dulger an.

Im Entwurf einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber künftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen sollen. Die Verordnung soll voraussichtlich am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Bis einschließlich 19. März sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Homeoffice ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

Zum mobilen Arbeiten sagte Dulger, dies werde ohne gesetzlichen Zwang in den Betrieben weiter genutzt. Piel mahnte: »Die Arbeitgeber dürfen nicht ignorieren, dass Homeoffice - da wo es möglich ist - auch weiterhin nützliches Instrument bleibt, um Kontakte und damit Infektionsgefahren einzuschränken.«

DGB sieht Infektionsgefahr weiter auf hohem Niveau

Die Gewerkschafterin erinnerte daran, dass die Inzidenzen wieder steigen. »Damit bleibt auch die Infektionsgefahr auf einem hohen Niveau.« Die Homeoffice-Angebotspflicht sei in Reaktion auf eine extrem niedrige Quote mobiler Arbeit mitten auf dem Höhepunkt der Pandemie eingeführt worden.

Dulger kritisierte es als überflüssig, dass das Arbeitsministerium das Homeoffice wieder zum Teil durch die Hintertür in der Arbeitsschutzverordnung verankern wolle. In dem Verordnungsentwurf ist der Hinweis enthalten, dass keine gesetzliche Verpflichtung zum Homeoffice bestehe, sondern der Arbeitgeber die Möglichkeit habe, seinen Beschäftigten Heimarbeit anzubieten.

© dpa-infocom, dpa:220314-99-510832/3