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Angeklagter als Ankläger - Ex-Wirecard-Chef beendet Aussage

Ex-Wirecard-Chef Braun ist des Milliardenbetrugs angeklagt. Vor Gericht tritt der Manager eher in der Rolle eines Anklägers auf, der rückhaltlose Aufklärung fordert. Nun haben die Zeugen das Wort.

Markus Braun
Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun im Gerichtssaal in München. Foto: Sven Hoppe
Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun im Gerichtssaal in München.
Foto: Sven Hoppe

Im Wirecard-Prozess ist nach einem Vierteljahr die erste Etappe abgeschlossen: Das Landgericht München I beendete am Mittwoch die Vernehmung des früheren Vorstandschefs und Hauptangeklagten Markus Braun. Der österreichische Manager betonte am letzten Tag seiner Aussage, die wahren Täter seien andere: »Zwingende Belege« zeigten, dass dem 2020 kollabierten Dax-Konzern zwei Milliarden Euro entzogen worden seien.

Am Donnerstag beginnt mit der Vernehmung der ersten Zeugen die Beweisaufnahme.

Kontoauszüge und E-Mails

Braun trat in den vergangenen vier Wochen zeitweise eher als Ankläger und nicht als Angeklagter auf. Er legte mehrere Präsentationen sowie eine umfangreiche Sammlung von Kontoauszügen, E-Mails und anderen Dokumenten vor, die seine These belegen sollen. Demnach waren die von der Staatsanwaltschaft angeklagten Scheingeschäfte in Milliardenhöhe keine Scheingeschäfte, sondern echt. »Die Beweislage ist erdrückend«, sagte Braun.

Wirecard brach zusammen, weil angeblich auf Treuhandkonten in Südostasien verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Laut Anklage gab es dieses Geld nie. Die Staatsanwaltschaft wirft Braun und seinen zwei Mitangeklagten vor, Banken und Kreditgeber insgesamt um über drei Milliarden Euro geprellt zu haben.

Braun stellt das anders dar: Auf Konten der Wirecard-Bank sollen knapp eine Milliarde Euro eingegangen sein, echte Erlöse des angeblich nicht vorhandenen Geschäfts. Darüber hinaus sollen an die 900 Millionen Euro Firmengeld an Schattenfirmen überwiesen worden sein. Braun zufolge wurden diese Gesellschaften großteils vom Mitangeklagten Oliver Bellenhaus kontrolliert, dem Kronzeugen der Staatsanwaltschaft. Brauns Verteidiger fordern die genaue Überprüfung dieser Zahlungsflüsse.

In illegale Machenschaften will Braun nie verwickelt gewesen sein: »Man nutzt das Spielfeld aus, aber man geht niemals über den Spielfeldrand.« Kronzeuge Bellenhaus wiederum hat Braun beschuldigt, vollständig eingeweiht und aktiv beteiligt gewesen zu sein.

Zeugen sollen Licht in das Dunkel bringen

Die Kammer steht nun vor der Aufgabe, mit Hilfe der Zeugen Licht in das Dunkel der widersprüchlichen Aussagen zu bringen. Mit schriftlichen Zeugenaussagen aus dem Ermittlungsverfahren konfrontiert, hat sich Braun bislang auf Nichtwissen berufen - ob es um Scheingeschäfte ging, eine Kreditvergabe in dreistelliger Millionenhöhe ohne Sicherheiten oder die Veröffentlichung einer irreführenden Ad-hoc-Mitteilung im April 2020.

»Daran habe ich keine originäre Erinnerung«, lautet ein Satz, der von Braun in den vergangenen vier Wochen häufig zu hören war. Andere Formulierungen: »Ich kann diese Aussage nicht interpretieren« oder »An diese Aussage kann ich mich definitiv nicht erinnern«.

Untreue und Betrug sind im deutschen Strafrecht Vorsatztaten. Ein Angeklagter muss absichtlich gegen das Gesetz verstoßen haben. Wer etwa ohne Vorsatz leichtfertig handelte, kann weder wegen Betrugs noch wegen Untreue verurteilt werden.

Richter Markus Födisch sieht Brauns Nichtwissen offensichtlich skeptisch. Der Vorsitzende hat mehrfach versucht, den Ex-Vorstandschef aus der Reserve zu locken: »Ich bin überrascht, dass Sie da keine Wahrnehmung haben wollen«, sagte Födisch einmal. Oder auch: »Verstehen Sie, was ich sage, oder verstehen Sie noch nicht einmal, was ich meine?«

Seit über zweieinhalb Jahren in U-Haft

Der seit über zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzende Hauptangeklagte hat die Fassung nicht verloren. Was bei Wirecard wirklich geschah, ist nach den bisherigen Aussagen Brauns und des Kronzeugen unklar.

Eine Frage, mit der sich die Kammer in den kommenden Monaten beschäftigen muss: Könnte Braun gleichzeitig Betrüger und Betrogener gewesen sein - ein Vorstandschef, der selbst an illegalen Geschäften beteiligt war und gleichzeitig von den Komplizen geprellt wurde? Zudem muss das Gericht klären, ob Braun überhaupt schuldig ist.

In den ersten drei Monaten des Prozesses hatten hauptsächlich die Angeklagten das Wort. In der zweiten Phase des Prozesses wird die Beweisaufnahme ungleich länger dauern. Als erste Zeugen sind für Donnerstag die Chefermittler der Polizei geladen.

© dpa-infocom, dpa:230315-99-964728/4