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Was Becker ins Gefängnis brachte und wie er wieder herauskam

Das tiefste Tal der Tränen hat Boris Becker wohl hinter sich gebracht. Rechtzeitig zum Weihnachtsfest ist der 55-jährige, frühere Tennisstar laut einem Bericht aus britischer Haft entlassen worden.

Fall Boris Becker
Boris Becker (M), seine Lebensgefährtin Lilian De Carvalho Monteiro (l) und sein Sohn Noah. Foto: Tayfun Salci
Boris Becker (M), seine Lebensgefährtin Lilian De Carvalho Monteiro (l) und sein Sohn Noah.
Foto: Tayfun Salci

Ex-Tennisstar Boris Becker sorgt seit langem zuverlässig für Schlagzeilen. Doch seine Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft in Großbritannien war sogar nach seinen Maßstäben ein Paukenschlag. Nun ist er wieder auf freiem Fuß, wie sein Anwalt Christian-Oliver Moser am Donnerstag bestätigte. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

  • Warum saß Becker im Gefängnis?

Nachdem das frühere Tennis-Ass im Jahr 2017 von einem britischen Gericht für insolvent erklärt worden war, begann ein zähes Verfahren, in dem er sein vollständiges Vermögen zur Begleichung seiner Schulden offenlegen musste. Doch Becker verschwieg Vermögenswerte in Millionenhöhe. Das gilt als Straftat. Ein Prozess in London in diesem Frühjahr endete mit einer Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft.

  • Hat er seine Schuld eingeräumt?

Im Prozess selbst hatte Becker auf unschuldig plädiert. Später verzichtete er jedoch auf eine Berufung. »Unser Mandant akzeptiert sowohl das Urteil der Jury als auch das vom Gericht festgesetzte Strafmaß«, teilte Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser mit.

  • Hat seine Familie zu ihm gehalten?

Beckers Partnerin Lilian de Carvalho Monteiro begleitete ihn regelmäßig zu den Gerichtsterminen in London. Bei der Urteilsverkündung war auch sein ältester Sohn Noah dabei. Auch seine Noch-Ehefrau Lilly Becker stärkte ihm in einem Interview den Rücken.

  • Profitierte Becker von seiner Bekanntheit?

Um einen Promi-Bonus handelt es sich bei der wohl vorzeitigen Freilassung nach mehr als sieben Monaten nicht. Vielmehr profitierte er von einer Sonderregel in Großbritannien. Demnach können ausländische Häftlinge für ein Schnellverfahren in Frage kommen, bei dem sie bis zu zwölf Monate vor dem frühesten Entlassungszeitpunkt abgeschoben werden. Die restliche Strafe entfällt. Das soll den Druck auf die überfüllten britischen Gefängnisse lindern.

  • Ist er jetzt ein freier Mann?

In Deutschland droht dem dreifachen Wimbledon-Sieger keine Strafe mehr. Mit der Entlassung und folgenden Abschiebung »hat er seine Strafe verbüßt und ist in Deutschland keinerlei strafrechtlichen Restriktionen unterworfen«, betonte Anwalt Moser. Nur eine Rückkehr in seine einstige Wahlheimat Großbritannien dürfte ihm für absehbare Zeit verwehrt bleiben - mindestens solange bis seine reguläre Haftzeit abgelaufen ist, möglicherweise auch darüber hinaus. Darauf ging Moser aber nicht ein.

  • Ist das Insolvenzverfahren damit auch erledigt?

Nein. Aus dem öffentlich einsehbaren Insolvenzregister in Großbritannien geht hervor, dass Beckers Verfahren auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Ob und wie viel seines Einkommens er abgeben muss, ist aber unklar. Auflagen wurden bis 2031 verhängt.

© dpa-infocom, dpa:221215-99-913037/5