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Verurteilter Mörder der elfjährigen Lena erneut vor Gericht

Der verurteilte Mörder kommt 2012 in eine geschlossene psychiatrische Klinik. Dort soll er eine Frau vergewaltigt und eine weitere sexuell genötigt haben. Nun steht er wieder vor Gericht.

Prozessbeginn in Oldenburg
Der verurteilte Mörder (r) der elfjährigen Lena vor Prozessbeginn im Landgericht Oldenburg neben seinem Pflichtverteidiger. Foto: Lars Klemmer
Der verurteilte Mörder (r) der elfjährigen Lena vor Prozessbeginn im Landgericht Oldenburg neben seinem Pflichtverteidiger.
Foto: Lars Klemmer

In einem Vergewaltigungsprozess gegen den verurteilten Mörder der elfjährigen Lena aus Emden vor dem Landgericht Oldenburg ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Als Grund nannte der Vorsitzende Richter am Montag die psychische Erkrankung des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen vor, im Maßregelvollzug eine Frau vergewaltigt und eine weitere sexuell genötigt zu haben.

Ein Gerichtssprecher sagte, mit der Entscheidung, die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung von dem Prozess auszuschließen, sollten die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten gewahrt werden. Der Mann soll im Juni 2020 während seiner Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung im Landkreis Ammerland eine Mitpatientin auf dem weitläufigen Außengelände der Klinik vergewaltigt und bedroht haben.

Der Mann konnte sich auf dem Außengelände frei bewegen

Bereits zwei Monate zuvor soll er ebenfalls auf der Anlage, zu der auch ein Wald gehört, eine andere Mitpatientin sexuell genötigt haben. Laut Anklage soll er der Frau damit gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie nicht aufhöre zu schreien. Am ersten Prozesstag sollte eines der beiden Opfer als Zeugin aussagen.

Dass sich der Mann auf dem Außengelände frei bewegen durfte, verdankte er Lockerungsmaßnahmen, die die Staatsanwaltschaft Aurich genehmigt hatte. Sie seien Anfang 2020 in Kraft getreten, sagte ein Behördensprecher. Grundlage sei die Einschätzung von Experten gewesen, dass das Risiko des Missbrauchs gering sei. Mehrere Lockerungs- und Prognosekommissionen sowie eine externe Begutachtung seien zu diesem Ergebnis gekommen. Daraufhin sei »mit kurzen, zeitlich und räumlich begrenzten alleinigen Ausgängen in das Krankenhausgelände begonnen« worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Ob während des Prozesses die folgenreiche Entscheidung der Fachleute erörtert wird, blieb ebenso unklar wie die Frage, warum die Lockerungen für den Angeklagten nicht bereits nach seiner mutmaßlich ersten Tat auf dem Außengelände beendet wurden. Der Sprecher des Landgerichts äußerte sich dazu mit Verweis auf den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht.

Inzwischen befindet sich der 29-jährige Angeklagte nach Angaben des Landgerichts Oldenburg in einem anderen psychiatrischen Krankenhaus in Niedersachsen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Das Urteil könnte bereits am Freitag gesprochen werden.

Der Tod von Lena in einem Parkhaus in Emden hatte 2012 die Menschen bundesweit bewegt. Das Landgericht Aurich sprach den damals 19-jährigen Täter wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Es hielt den Mann wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung für eingeschränkt schuldfähig, er kam in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung.

© dpa-infocom, dpa:221107-99-413402/5