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Verteidigung geht nach Urteil zu Babytötung in Revision

Mord oder Totschlag? Der Bundesgerichtshof wird sich voraussichtlich erneut mit dem Fall eines gewaltsam zu Tode gekommenen Babys befassen müssen.

Bundesgerichtshof
Ein Schild mit Bundesadler am Sitz der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Foto: Uli Deck
Ein Schild mit Bundesadler am Sitz der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck

Nach dem neuerlichen Urteil zum gewaltsamen Tod eines Babys in Unterfranken hat die Verteidigung des Angeklagten Revision eingelegt. Damit muss der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Landgerichts Würzburg erneut auf Rechtsfehler prüfen, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Am vergangenen Donnerstag hatte das Landgericht den angeklagten 25-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das erste Urteil in dem Fall hatte das Landgericht im Februar 2021 getroffen. Damals war der Deutsche wegen Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen in Revision - der BGH befasste sich deshalb mit der Sache.

Nach der Prüfung verwies der BGH den Fall zurück ans Landgericht, weil nicht sicher geklärt gewesen sei, ob der Angeklagte das Baby gezielt getötet hat - also vielleicht Mord statt Totschlag vorliegt. Es kam daraufhin zu einem Verfahren vor einer anderen Strafkammer und einer Verurteilung wegen Mordes. Sollte die Verteidigung die Revision nicht zurückziehen, muss der BGH das neue Urteil prüfen.

Der Mann soll den acht Monate alten Jungen kurz vor Weihnachten 2019 im Raum Gemünden am Main misshandelt und erstickt haben.

© dpa-infocom, dpa:221024-99-242244/2