Goslar (dpa) - Auf Deutschlands Straßen sind nach dem Empfinden vieler Autofahrer immer mehr Rüpel unterwegs. In einer im Herbst 2019 veröffentlichten Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach beklagten 90 Prozent der befragten Verkehrsteilnehmer eine zunehmende Aggressivität im Straßenverkehr.
Jetzt befasst sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) mit diesem Thema. Bis zum Freitag wollen die Experten im niedersächsischen Goslar die Gründe für die Aggressivität ausloten und nach Lösungen suchen.
Der 58. VGT wird heute in der historischen Kaiserpfalz vom neuen Präsidenten Ansgar Staudinger offiziell eröffnet. Der Bielefelder Rechtsprofessor ist Nachfolger des langjährigen Chefs des Verkehrsgerichtstags, des früheren Generalbundesanwalts Kay Nehm.
Auch in diesem Jahr sind in Goslar wieder knapp 2000 Verkehrsexperten zusammengekommen, um über aktuelle Themen des Verkehrs und des Verkehrsrechts zu diskutieren. Es geht diesmal auch um die künftige Ausbildung von Fahranfängern sowie um die Rolle von E-Scootern und anderen Elektro-Kleinstfahrzeugen für die künftige Mobilität der Gesellschaft.
Indessen fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) beim VGT mehr Flexibilität bei der Ahndung von Verkehrsdelikten im Bußgeldverfahren. Wer ein Fahrverbot von einem Monat erhalte, solle dies künftig auch in zwei Teilen abbüßen können, sagte ein Sprecher. Dies wäre vor allem für Berufstätige von Vorteil. Ein Fahrverbot, das zum Beispiel wegen eines Rotlicht- oder eines Tempoverstoßes verhängt wurde, ließe sich dann besser mit den Anforderungen im Job vereinbaren.
Zustimmung erhielten die Anwälte vom ADAC. »Ich halte viel von einer Flexibilisierung im Bußgeldverfahren«, sagte der ADAC-Vizepräsident Verkehr, Gerhard Hillebrand. Die Aufteilung eins Fahrverbots auf zweimal zwei Wochen würde Betroffenen helfen, »den Denkzettel besser zu verkraften«.
Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, die zu Bußgeldverfahren führen, sind in Deutschland Massendelikte. Nach Angaben des Autoclubs Europa ACE wurden allein im Jahr 2018 knapp 4,6 Millionen Verstöße registriert. Der 58. Verkehrsgerichtstag diskutiert darüber, ob die Bußgeldverfahren verbessert und vereinfacht werden können.
Nach Ansicht der Verkehrsanwälte geht es in den Verfahren nicht immer gerecht zu. Im zuständigen Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstags sollte deshalb auch thematisiert werden, dass ein und dieselbe Geldbuße für ein Verkehrsvergehen Menschen mit niedrigem Einkommen härter treffe als Menschen mit höheren Einnahmen.
Insgesamt sei das Bußgeldverfahren für Verkehrssünder zu unflexibel, kritisierte DAV-Anwalt Michael Schulte. Es müsse ähnlich individualisiert werden wie das Strafrecht. Während es im Strafverfahren die Möglichkeit der Einstellung wegen geringer Schuld gebe, seien die Rechtsfolgen bei Ordnungswidrigkeiten äußerst unflexibel.
Der Verkehrsgerichtstag endet traditionsgemäß mit Empfehlungen an den Gesetzgeber für Neuregelungen.