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Verdächtiger gesteht Tötung von Ayleen

Der gewaltsame Tod der 14-jährigen Ayleen hat bundesweit für Erschütterung gesorgt. Inzwischen hat der Tatverdächtige die Tötung der Schülerin gestanden. Die beiden kannten sich aus dem Internet.

Teufelsee im hessischen Wetteraukreis
Eine Kerze und eine Tafel mit dem Namen Ayleen liegt am Ufer des Teufelsee im hessischen Wetteraukreis, wo die Leiche der 14-jährigen Ayleen gefunden wurde. Foto: Frank Rumpenhorst
Eine Kerze und eine Tafel mit dem Namen Ayleen liegt am Ufer des Teufelsee im hessischen Wetteraukreis, wo die Leiche der 14-jährigen Ayleen gefunden wurde.
Foto: Frank Rumpenhorst

Nach wochenlangen intensiven Ermittlungen hat der Beschuldigte die Tötung der 14-jährigen Schülerin Ayleen gestanden und die Ermittler selbst zum Tatort geführt. In einer mehrstündigen Vernehmung am vergangenen Freitag habe der Mann die Tat eingeräumt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Gießen mit.

Der 29-Jährige habe im Beisein seiner Verteidiger zugegeben, den Tod der Schülerin in der Nacht auf den 22. Juli »durch körperliche Gewalteinwirkung herbeigeführt und den Leichnam anschließend im Teufelsee bei Echzell versenkt zu haben«, hieß es.

Verdächtiger zeigt Ermittlern den Tatort

Der Deutsche, der schon als Jugendlicher als Sexualstraftäter verurteilt worden war, führte die Ermittler den Angaben zufolge zum Tatort im Bereich eines Feldwegs im Landkreis Gießen. Er habe auch den Ablageort weiterer Kleidungsstücke der getöteten Schülerin aus Gottenheim im Schwarzwald gezeigt. Aktuell werde die Kleidung im Hessischen Landeskriminalamt auf serologisches Spurenmaterial untersucht, hieß es.

Dem Geständnis gingen umfangreiche Ermittlungen der 30-köpfigen Sonderkommission »LACUS« und der Staatsanwaltschaft Gießen voraus. Seit der Übernahme des Falls durch die hessischen Behörden seien mehrere Zeugen vernommen, eine Vielzahl von Spuren ausgewertet und aufwändige rechtsmedizinische und digitalforensische Untersuchungen vorgenommen worden. Dazu gehörten vor allem Handy-, Funkzellen, GPS- sowie Geodatenanalysen. So hätten die Ermittler ein beweiskräftiges Bewegungsprofil des Beschuldigten erstellen und sich ein konkretes Bild vom möglichen Tatablauf machen können. Den Teufelsee hatten Ermittler mehrfach nach Gegenständen abgesucht.

Konfrontiert mit den Ermittlungsergebnissen habe der Beschuldigte die Tat im Beisein seines Verteidigers eingeräumt - nachdem er sie anfangs noch bestritten habe. Zur Vorgeschichte der Tat, den genauen Todesumständen und der Motivlage könnten derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben gemacht werden, erklärten Staatsanwaltschaft und Polizei.

Internet-Bekanntschaft

Die Leiche der Schülerin aus Südbaden war im Juli in dem See in Hessen entdeckt worden. Der aus dem Lahn-Dill-Kreis stammende Tatverdächtige und das Mädchen kannten sich aus wochenlangen Chats in sozialen Netzwerken und einem bekannten Online-Spiel. Der 29-Jährige war kurz nach einer Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen worden.

Schon bald wurde bekannt, dass der Mann bereits früh als Sexualstraftäter aufgefallen war: Als Jugendlicher war er für zehn Jahre wegen eines versuchten Sexualdelikts in ein psychiatrisches Krankenhaus gekommen. Bis Anfang dieses Jahres war er in einem Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter und stand unter Führungsaufsicht, die im Januar dieses Jahres auslief.

Als Intensivtäter eingestuft

Im ersten Halbjahr 2022 wurden drei Anzeigen von Mädchen gegen den Mann erstattet, dabei ging es um Vorwürfe der sexuellen Belästigung und Nötigung. Zudem war er wegen Verkehrs- und Diebstahlsdelikten als Mehrfachintensivtäter eingestuft. Deshalb stand im August auch eigentlich eine Verhandlung vor einem Amtsgericht gegen ihn an.

In der Heimatgemeinde der getöteten 14-Jährigen wurde das Geständnis positiv aufgenommen. »Bei mir persönlich hat sich trotz der Dramatik des Falls eine gewisse Erleichterung eingestellt«, sagte der Bürgermeister von Gottenheim, Christian Riesterer (parteilos). Es gebe nun Hoffnung, dass das Verfahren vergleichsweise rasch abgeschlossen werden könne, da kein langwieriger Indizienprozess gegen den Tatverdächtigen zu erwarten sei.

© dpa-infocom, dpa:220906-99-648654/7