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»Vater kam zum Töten« - lebenslange Haft für Mord an Kindern

Der Vorsitzende Richter spricht von einem nicht begreiflichen Fall: Ein Vater soll seine Kinder aus Rache an seiner Frau ermordet haben. Dafür verhängt das Hanauer Landgericht die Höchststrafe gegen ihn.

Mordprozess
Nach Mord an seinen Kindern: Das Landgericht Hanau hat einen Vater zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: Arne Dedert
Nach Mord an seinen Kindern: Das Landgericht Hanau hat einen Vater zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Foto: Arne Dedert

Im Prozess um den gewaltsamen Tod von zwei Kindern ist deren Vater vom Landgericht Hanau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht befand den Mann für schuldig, seine siebenjährige Tochter und seinen elf Jahre alten Sohn ermordet zu haben.

Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Mit der Tat wollte der Inder laut Anklage seine Frau bestrafen, die sich von ihm getrennt hatte.

Ermittlungen zufolge hatte der Mann am 11. Mai vergangenen Jahres morgens darauf gewartet, dass seine Frau die Wohnung in der hessischen Stadt verließ und dann vor der Tür gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen. In der Wohnung hatte er demnach seine Tochter auf ein Bett gedrückt und ihr vermutlich mit einem Messer zweimal tief in den Hals geschnitten. Der Sohn wurde beim Sprung vom Balkon der Wohnung im neunten Stock eines Hochhauses schwer verletzt. Passanten hatten das Kind gefunden, das kurz darauf im Krankenhaus starb. Der Vater floh und war wenige Tage später in einem Vorort von Paris gefasst worden.

»Mit gezielter Rachsucht« vorgegangen

Seine Tat habe der Mann geplant und sei »mit gezielter Rachsucht« vorgegangen, so der Vorsitzende Richter. Er habe die Wehrlosigkeit der Kinder ausgenützt, indem er ihnen aufgelauert und die Wohnung »zur tödlichen Falle« gemacht habe. Seiner Frau habe er zudem mit dem Tod der Kinder dauerhaft Leid zufügen wollen. Dabei hätte er als Vater die Pflicht gehabt, seinen Sohn und seine Tochter zu schützen. Das letzte, was der Junge gesehen habe, sei seine verletzte Schwester gewesen und der »Vater, der zum Töten gekommen war«, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Gericht schloss sich mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Verteidiger des Mannes hatte in seinem Plädoyer keinen konkreten Antrag gestellt, aber darauf hingewiesen, dass die genauen Vorgänge in der Wohnung am Tattag nicht aufgeklärt worden seien. In seinem letzten Wort hatte der Mann einem Übersetzer zufolge vor einigen Tagen erklärt: »Ich bedauere den Tod meiner beiden Kinder.« Das Urteil ist nicht rechtskräftig, dagegen ist Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich. Der Verteidiger des Mannes wollte dazu keine Erklärung abgeben.

© dpa-infocom, dpa:230526-99-837654/3