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Urteil: Arzt haftet bei Verharmlosung von Risiken

Koblenz (dpa) - Ein Arzt kann für die Verharmlosung eines zwar seltenen, dafür aber gravierenden Operationsrisikos haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte, dass ein Arzt für die Verharmlosung eines zwar seltenen, dafür aber gravierenden Oper
Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte, dass ein Arzt für die Verharmlosung eines zwar seltenen, dafür aber gravierenden Operationsrisikos haften muss.
Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte, dass ein Arzt für die Verharmlosung eines zwar seltenen, dafür aber gravierenden Operationsrisikos haften muss.

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