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Entsetzen, Trauer und Fragen nach tödlichem Messerangriff

Der Schock über den tödlichen Messerangriff in einem Regionalzug sitzt tief. Eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger sind getötet worden. Wichtige Fragen blieben auch am Tag nach der Schreckenstat offen.

Nach Messerattacke
Einwohner der Kleinstadt Brokstedt gedenken am Abend der Opfer der Messerattacke auf dem Bahnsteig im Bahnhof von Brokstedt. Foto: Marcus Brandt
Einwohner der Kleinstadt Brokstedt gedenken am Abend der Opfer der Messerattacke auf dem Bahnsteig im Bahnhof von Brokstedt.
Foto: Marcus Brandt

Nach der Messerattacke mit zwei Toten in einem Regionalzug hat Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther den Rettungs- und Einsatzkräften gedankt. Alle hätten einen »großartigen Job geleistet«, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag bei einem Besuch in Brokstedt.

In dem kleinen Ort war der Zug am Mittwoch nach der Tat gestoppt und der mutmaßliche Täter festgenommen worden. Rund 100 Menschen kamen am Donnerstagabend erneut mit Kerzen zu dem Bahnhof, um der Opfer zu gedenken.

Bei dem Angriff in dem Regionalzug von Kiel nach Hamburg waren eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger gestorben. Fünf weitere Menschen wurden verletzt. Gegen den mutmaßlichen Täter, einen 33 Jahre alten staatenlosen Palästinenser, wurde am Donnerstag Haftbefehl erlassen. Ihm werde zweifacher heimtückischer Mord und viermal versuchter Totschlag vorgeworfen, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow.

Die Frage nach dem Tatmotiv

Das Motiv des Mannes blieb zunächst unklar. »Wir sind mit Hochdruck dabei, sämtliche Fakten zusammenzutragen«, sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU).

Wie die Hamburger Justizbehörde mitteilte, wurde der 33-Jährige wenige Tage vor der Messerattacke psychiatrisch beurteilt, ohne dass dabei besondere Auffälligkeiten festgestellt wurden. »Ein Psychiater hat kurz vor der Entlassung keine Fremd- und Selbstgefährdung festgestellt«, sagte eine Sprecherin. Deshalb habe es auch keine belastbaren Anhaltspunkte dafür gegeben, eine rechtliche Betreuung zu beantragen oder den Sozialpsychiatrischen Dienst einzuschalten.

Schon im Rahmen seiner knapp einjährigen Untersuchungshaft wegen eines Gewaltdelikts sei er in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder psychiatrisch betreut worden, teilte die Behörde mit. Grund dafür seien Tätlichkeiten gewesen, in die er zweimal während der Haft verwickelt gewesen sei.

Das Landgericht Hamburg hatte den Haftbefehl gegen den Mann den Angaben zufolge am Donnerstag vergangener Woche aufgehoben, da eine gegen ihn verhängte, aber noch nicht rechtskräftige Freiheitsstrafe durch die Untersuchungshaft bereits fast vollständig verbüßt war. Seit seiner Einreise nach Deutschland 2014 war er nach Angaben der Behörden mehrfach mit Gewaltdelikten auffällig geworden.

Innenministerin will offene Fragen klären

Mit Günther war Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach Brokstedt gereist. Die SPD-Politikerin drang auf Aufarbeitung. Es müsse aufgeklärt werden, »wie konnte es sein, dass ein solcher Täter noch hier im Land war«, sagte sie bei ihrem Besuch. »Wie konnte das passieren, dass er trotz so vieler Vorstrafen nicht länger in einer Justizvollzugsanstalt war. Wie konnte es passieren, dass er so früh aus der Untersuchungshaft wieder entlassen wurde.«

Als Kritik an der Entscheidung des Hamburger Gerichts wollte Faeser ihre Äußerungen nicht verstanden wissen. "Es geht hier nicht um Schuldzuweisungen." Es gehe darum, "dass wir aufarbeiten müssen, wo sind Fehler passiert.

Trauer in Brokstedt

In dem Ort in Schleswig-Holstein waren die Menschen tief erschüttert. Im Zug nach Hamburg fuhren an dem Tag bewaffnete Polizisten mit. Im Wartehäuschen am Gleis Richtung Hamburg legten Menschen Blumen und Kerzen nieder.

Ein ganz in schwarz gekleideter junger Mann hält einen Strauß weißer Tulpen in der Hand. Er sei ein Freund des Getöteten, sagt er. »Never forget my Man« steht neben einem Herz auf einem Zettel, den er mit den Blumen im Wartehäuschen ablegt. Die Fahnen auf öffentlichen Gebäuden im Norden wehten auf halbmast.

Mutmaßlicher Täter mehrfach auffällig

Der mutmaßliche Täter war bis Ende 2020 in Nordrhein-Westfalen gemeldet. Nach dpa-Informationen wurde er in dieser Zeit mehrfach wegen verschiedener Straftaten auffällig. Laut Sicherheitskreisen ging es unter anderem um Verfahren wegen Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Ladendiebstahls und sexueller Belästigung. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.

Mitte August 2021 sei die Zuständigkeit dann auf die Ausländerbehörde in Kiel übergegangen. Zuletzt war der 33-Jährige nach Polizeiangaben ohne festen Wohnsitz. Als staatenloser Palästinenser wurde ihm der sogenannte subsidiäre Schutzstatus zuerkannt. Das heißt, der Mann konnte Gründe vorbringen, warum man ihn nicht abschieben sollte. 2021 sei ein Verfahren auf Rücknahme des subsidiären Schutzes eingeleitet worden. Wie dieses ausging, blieb zunächst unklar. Der Innen- und Rechtsausschuss habe vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Bericht zu dem Fall angefordert.

Der Mann saß zuletzt wegen eines anderen Messerangriffs in Hamburg ein Jahr in Untersuchungshaft. Er sei im August 2022 vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg zu einem Jahr und einer Woche wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls verurteilt worden, teilte Gerichtssprecher Kai Wantzen mit. Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge hatte der Mann im Januar 2022 einen Mann vor einer Hamburger Obdachlosenunterkunft mit einem Messer angegriffen und verletzt. Beide hätten in einer Schlange zur Essensausgabe gestanden und seien in Streit geraten.

Gegen das Urteil hatte der 33-Jährige Berufung eingelegt. Das Landgericht habe zunächst Nachermittlungen veranlasst, außerdem habe es terminliche Schwierigkeiten mit einem Sachverständigen gegeben. Deswegen habe ein Termin für einen neuen Prozess nicht angesetzt werden können. Weil die Dauer der Untersuchungshaft die Strafe des Amtsgerichts zu überschreiten drohte, habe das Landgericht den Haftbefehl am 19. Januar aufgehoben. Da nur der Verurteilte Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, hätte das Landgericht keine längere Haftstrafe aussprechen dürfen, erklärte Wantzen.

Dass er dann freikam, wurde der Stadt Kiel laut Stadtrat Christian Zierau nicht mitgeteilt. In Schleswig-Holstein gab es den Ermittlern zufolge keine Verfahren gegen den Verdächtigen.

Ausreisepflichtig war der 33-Jährige laut Kieler Integrationsministerium im Übrigen nicht. Noch am Mittwoch war der Verdächtige bei der Kieler Ausländerbehörde, um eine Aufenthaltskarte zu beantragen, wie Innenministerin Sütterlin-Waack sagte. Von dort sei er zum Einwohnermeldeamt geschickt worden. Wenig später stieg er in den Zug Richtung Hamburg.

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