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Steuersünder oder »Opfer«? - Alfons Schuhbeck vor Gericht

Hat Alfons Schuhbeck Einnahmen vor dem Fiskus versteckt und Steuern in Millionenhöhe hinterzogen? Um diese Frage dreht sich sein Prozess vor dem Landgericht München I.

Alfons Schuhbeck
Sternekoch Alfons Schuhbeck wird Steuerhinterziehung vorgeworfen. Foto: Matthias Balk
Sternekoch Alfons Schuhbeck wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Foto: Matthias Balk

Alfons Schuhbeck sieht mitgenommen aus an diesem Tag. Der 73-Jährige, der sonst so oft jovial und redefreudig auftritt, wirkt blass. Er nimmt sich sehr zurück, spricht nur leise mit seinen Anwälten, bestätigt dem Gericht seinen Namen und die Namen seiner Eltern - ansonsten schweigt er. Manchmal schaut er nach oben.

Es geht vor dem Landgericht München I um viel für den bekannten Gastronom, der schon die Beatles bekochte, Angela Merkel und die Queen. »Eine Haftstrafe würde ihren Mandanten ruinieren«, dies hätten seine Anwälte dem Gericht in einem Vorgespräch gesagt, führte die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner aus.

Doch eine solche steht im Raum und könnte Schuhbeck im Falle einer Verurteilung drohen. Denn die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagt. Mehr als 2,3 Millionen Euro sollen es laut Anklagebehörde sein. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht eine Haftstrafe ohne Bewährung in der Regel schon ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer.

Schwere Vorwürfe seitens der Staasanwaltschaft

Die Vorwürfe gegen Schuhbeck wiegen schwer: Der Gastronom soll in zwei seiner Restaurants Einnahmen abgezweigt und auf diese Weise hohe Beträge am Fiskus vorbeigeschleust haben - in einem dieser Restaurants mit Hilfe eines eigens dafür entwickelten Computersystems. So sagt es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, die ihm 25 Fälle von Steuerhinterziehung zwischen 2009 und 2016 vorwirft.

Der Mann, der zugibt, ein solches Verschleierungsprogramm entwickelt zu haben, sitzt mit Schuhbeck auf der Anklagebank, wird der Beihilfe zur Steuerhinterziehung beschuldigt. Über seine Anwältin legt dieser Ex-Mitarbeiter ein umfassendes Geständnis ab - und belastet seinen früheren Chef schwer. Schuhbeck sei es gewesen, der ihn damit beauftragt habe, ein solches System für eins seiner Restaurants zu entwickeln. Auf einem USB-Stick sei das gespeichert gewesen und diesen habe er Schuhbeck - nur Schuhbeck - gegeben.

Der IT-Experte ist somit nicht nur Angeklagter, sondern auch Kronzeuge in diesem Verfahren. Er sagt, er habe das Tool entwickelt, weil Schuhbeck ihn darum gebeten, und weil er in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm gestanden habe.

Anwälte sehen »Zweifel und Ungereimtheiten«

Schuhbeck, der in weißem Hemd und dunkelblauem Sakko vor Gericht erschienen ist, hört sich das alles - wie auch die Verlesung der Anklage - weitgehend regungslos an. Seine Anwälte aber sehen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten »Zweifel und Ungereimtheiten«. Der Anwalt Sascha König sagt: »Möglicherweise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde.«

Die Verteidigung stellt also in ihrer Eingangserklärung ab auf die Möglichkeit, dass es jemand anders gewesen sein könnte, der in die Kassen von zwei seiner Münchner Restaurants gegriffen hat - und nicht der Chef selbst. Der sei an einigen der fraglichen Tattage beispielsweise gar nicht in Deutschland gewesen, betonen König und sein Kollege Markus Gotzens. Und wo die Millionen in bar geblieben sind, die abgezweigt wurden, das sei ja auch völlig unklar. »Die Ermittlungen haben mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet«, sagt König nach der Verhandlungen - Nachfragen der Journalisten lässt er nicht zu.

Für Schuhbeck gilt bis zu einer Verurteilung - wie für jeden anderen - die Unschuldsvermutung. Und auch Richterin Wagner betont, dass selbstverständlich erst die Hauptverhandlung ergeben werde, ob Schuhbeck schuldig ist oder nicht. Sie gibt aber an diesem Mittwoch - wie es die Strafprozessordnung zwingend vorschreibt - auch Einblick in ein Gespräch, das vor Beginn dieser Verhandlung zwischen den Verfahrensbeteiligten geführt wurde.

Auch darin nämlich hätten die Anwälte diese Argumentation schon vorgebracht, gesagt, »dass fraglich sei, durch wen die Kassenmanipulationen erfolgt« seien und »dass auch Dritte auf den Safe im Büro Zugriff gehabt« hätten. Eine Einstellung des Verfahrens - oder zumindest von Teilen des Verfahrens - sei das Ziel gewesen. Ein Ansinnen, das mit dem Hinweis auf einen »hinreichenden Tatverdacht« abgelehnt wurde. Die Kasse habe auch rückwirkend manipuliert werden können, führt das Gericht beispielsweise aus.

18 Verhandlungstage angesetzt

Und weiter: Wenn der Mitangeklagte - wie er angibt - das Verschleierungs-Tool für Schuhbeck erstellt habe, dann könne das »ein sehr starkes Indiz« dafür sein, dass dieses Tool auch verwendet werden sollte. Dass dann ein Dritter zufällig auf dieses Tool zugegriffen haben könnte, beurteilte das Gericht demnach in der Vorbesprechung als ein Szenario, »dass jeder Lebenserfahrung widerspricht«. Und wo das Geld geblieben sein soll - das sei keine Frage, mit der das Gericht sich beschäftigen müsse.

Ob diese vorläufige Einschätzung des Gerichts auch nach der entscheidenden Hauptverhandlung Bestand hat? Dies wird sich erst beim Urteil zeigen.

Auch die Möglichkeit, mit einem zumindest teilweisen Geständnis noch eine Bewährungsstrafe zu bekommen, hätten die Anwälte in dem Vorgespräch abgefragt, trägt Richterin Wagner vor. Zu Prozessbeginn aber sagt Schuhbeck nichts. Ob das in den bis zum 22. Dezember angesetzten insgesamt 18 Verhandlungstagen dabei bleiben soll, ließen Schuhbecks Anwälte zunächst offen.

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