Aktuell Urteil

Schimmel in Mietwohnung: Urteil stärkt Vermieter

Karlsruhe (dpa) - Bei Mängeln an Mietwohnungen wie etwa Schimmel dürfen Mieter die Zahlung der Miete nur verweigern, wenn sie den Vermieter bereits auf den Mangel aufmerksam gemacht haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden (Az.: VIII ZR 330/09). Das sogenannte Zurückbehaltungsrecht diene dazu, auf den Vermieter Druck auszuüben, damit er den Mangel beseitigt. Solange dem Vermieter ein Mangel nicht bekannt sei, könne die Zahlungsverweigerung diese Funktion nicht erfüllen.

Foto: dpa
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