BERLIN. Zum Start der Elektro-Tretroller in deutschen Städten wird es aus Sicht der Polizeigewerkschaft vorerst keine zusätzlichen gesonderten Kontrollen geben.
Diese seien wegen vieler anderer wichtiger Aufgaben der Polizei ohnehin schon reduziert, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, der Deutschen Presse-Agentur. Sollte es vermehrt zu Fehlverhalten und Unfällen kommen, müsse man aber einen Schwerpunkt darauf legen. Bei Verstößen gegen die Regeln für E-Scooter drohen künftig spezielle Bußgelder.
Losrollen können die kleinen Gefährte wohl frühestens im Juli. Die Verordnung, die sie grundsätzlich zulässt, soll in den kommenden Tagen in Kraft treten, voraussichtlich an diesem Samstag (15.6.). Hersteller müssen für ihre Modelle aber auch noch Allgemeine Betriebserlaubnisse beantragen, Käufer und Vermieter brauchen Haftpflichtversicherungen.
Die E-Tretroller müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen und etwa auch Licht und eine »helltönende Glocke« haben. Fahren sollen sie auf Radwegen - wo es keine gibt, aber auch auf der Straße. Gehwege sind tabu, Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Die geplante Verordnung sieht für Verstöße gegen die Regeln Bußgelder von bis zu 70 Euro vor. Dieser Betrag soll fällig werden, wenn man mit einem E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs ist. Fahren ohne gültigen Versicherungsaufkleber soll 40 Euro kosten, ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften 20 Euro. Wer auf »nicht zulässigen Verkehrsflächen« unterwegs ist oder verbotenerweise nebeneinander fährt, muss 15 Euro zahlen - mit Behinderung 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro.
Laut Bundesregierung soll die Überprüfung der E-Tretroller »im Rahmen der Verkehrskontrollen« stattfinden. Den Ländern entstehe somit kein zusätzlicher Aufwand, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Dabei gebe es »eine erweiterte Kontrollmöglichkeit«, nämlich über das Fabrikschild am Fahrzeug, auf dem die Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis angegeben werden muss.
Gewerkschaftschef Malchow sagte, die Polizistinnen und Polizisten würden die Kontrollen »sicherlich mit Augenmaß« ausüben. »Wir befinden uns hier ja ganz häufig im Ordnungswidrigkeiten-Recht, da gibt es einen Ermessensspielraum.« So sei es bei anderen Verkehrsverstößen auch, es komme immer auf die Situation an.
Grundsätzlich hält Malchow mehr Verkehrskontrollen für richtig, es fehle aber Personal. »Wir reden jedes Jahr von mehreren Tausend Verkehrstoten und vielen Zigtausend schwerstverletzten und verletzten Personen, und das hat ganz häufig mit Fehlverhalten zu tun.« Mehr Kontrollen würden für mehr Sicherheit sorgen. »Aber wir haben dafür leider nicht die Kapazität.«
Wie Fußgänger und Radfahrer auch seien die Fahrer von E-Tretrollern Risiken ausgesetzt, sagte Malchow: »Übersehen zu werden, mit anderen zu kollidieren, die Gefahr besteht natürlich.« Riskant sei vor allem der enge Raum, auf dem sich mehrere Verkehrsteilnehmer Platz teilen müssten. Der Radfahrer-Club ADFC fordert, auch mit Blick auf die neuen E-Tretroller die Radwege auszubauen.
Viele Politiker loben die Zulassung der neuen Flitzer als Baustein einer ökologischen Verkehrswende und modernen Mobilität. GdP-Chef Malchow sieht das zurückhaltend: »Das sind Spielgeräte«, sagte er. Ob jemand dafür sein Auto stehen lasse, sei »die große Frage«. Er glaube, dass um die Geräte »eher ein Hype« gemacht werde.
Verordnung der Bundesregierung, Fassung ohne Änderungen des Bundesrats
Antwort der Bundesregierung u.a. zu Kontrollen