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Norwegen: Retuschierte Werbung muss gekennzeichnet werden

»Perfekte« Haut, Wespentaille, weiß-strahlendes Lächeln: Was wir tagtäglich im Internet zu sehen bekommen, entspricht oft nicht der Realität - das kann krank machen. Norwegen wirkt dem nun entgegen.

Retuschierte Werbung in Norwegen
»Retuschierte Person« und »Reklame« steht auf dem Hinweis der norwegischen Verbraucheraufsichtsbehörde - Influencer und andere Werbeschaffende müssen dort nun explizit kennzeichnen, wenn das Aussehen von Personen in Werbeanzeigen geändert worden ist. Foto: Verbraucheraufsichtsbehörde
»Retuschierte Person« und »Reklame« steht auf dem Hinweis der norwegischen Verbraucheraufsichtsbehörde - Influencer und andere Werbeschaffende müssen dort nun explizit kennzeichnen, wenn das Aussehen von Personen in Werbeanzeigen geändert worden ist.
Foto: Verbraucheraufsichtsbehörde

Influencer und andere Werbeschaffende müssen in Norwegen von nun an explizit kennzeichnen, wenn das Aussehen von Personen in Werbeanzeigen geändert worden ist.

Heute ist in dem skandinavischen Land eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach retuschierte und anderweitig manipulierte Erscheinungsbilder in bezahlten Anzeigen mit einem kreisrunden einheitlichen Hinweis versehen werden müssen. Darunter fallen die Körperform, -größe und -haut, also zum Beispiel Veränderungen der Gesichtsform, breitere Schultern und schmalere Hüften.

Die Maßnahme soll dazu beitragen, Verbraucherinnen und Verbrauchern bewusst zu machen, dass Menschen in der Werbung nicht immer so gezeigt werden, wie sie in Wirklichkeit aussehen. Letztlich geht es darum, weniger idealisierte Körper in der Reklame darzustellen und damit vor allem Jüngere zu schützen. »Endlich bekommen wir eine kraftvolle Maßnahme gegen ungesunden Körperdruck, dem gerade Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind«, erklärte die norwegische Kinder- und Familienministerin Kjersti Toppe.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle klassischen und sozialen Medien und ganz ausdrücklich auch für Influencerinnen und Influencer sowie andere Menschen, die Werbung im Internet und in den sozialen Medien online stellen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld.

Der Hinweis soll rund sieben Prozent der Bildfläche ausmachen und gut sichtbar in der oberen linken Ecke der Werbung platziert werden. Zur Verantwortung gezogen werden können sowohl diejenigen, die die Reklame erstellt haben, als auch die Inserenten, die damit Geld verdienen wollen.

© dpa-infocom, dpa:220701-99-870126/2