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Niederlage für Erben des Hotels Adlon - keine Entschädigung

Der Name Adlon steht für einen Mythos. Die Geschichte des Luxushotels ist facettenreich seit vielen Jahren. Nun kommt ein weiteres Kapitel vor Gericht dazu. Es wird wohl nicht das letzte bleiben.

Adlon-Erben fordern Rückübertragung
Blick auf den Eingang des Hotels Adlon in Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über mögliche Ansprüche der Adlon-Erben auf Rückübertragung. Foto: Joerg Carstensen
Blick auf den Eingang des Hotels Adlon in Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über mögliche Ansprüche der Adlon-Erben auf Rückübertragung.
Foto: Joerg Carstensen

Seit Jahren kämpft die Familie Adlon um eine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor. Nun hat es eine weitere Niederlage für die Nachfahren des Hotel-Erbauers Lorenz Adlon gegeben. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Donnerstag eine Klage der Erben ab, mit der diese eine Wiederaufnahme eines früheren Verfahrens zur Rückübertragung erreichen wollten. Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere rechtliche Schritte an - wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht. »Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende«, sagte er nach der Urteilsverkündung. (Az.: VG 29 K 131/20)

Dem Ur-Ur-Enkel des Hotel-Erbauers geht es vor allem um den Ruf der Familie Adlon, wie Felix Adlon vor der mündlichen Verhandlung betonte: »Meine Ur-Großeltern Hedda und Louis Adlon waren keine Nazis. Ich will die Würde meiner Vorfahren wieder herstellen.« Dass eine Rückübertragung des berühmten Luxushotels heutzutage nicht mehr möglich ist, weiß er selbst: »Der Zug ist abgefahren.« Die Kläger hofften jedoch auf »etwas materielle Gerechtigkeit«, erklärte sein Anwalt Wolfgang Peters. Sie seien als Erben enteignet und um ihr Erbe gebracht worden, so Felix Adlon.

Gericht sah keine ausreichenden Belege

Aus seiner Sicht gibt es nach jahrelangen Recherchen neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden sind und bereits von den Nazis »faktisch enteignet« wurden. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Belege. Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis »instrumentalisiert« worden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Keßler bei der Urteilsbegründung. Die Hotelbetreiber seien aber vor 1945 nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden.

Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.

Der Streit um das Luxushaus reicht in die 1990er Jahre zurück: Gleich nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung hatte die Familie Adlon eine Rückübertragung der Immobilie beantragt. 1994 wurde das Grundstück verkauft. Einen ersten Antrag auf Rückübertragung lehnte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 ab.

Damit wollten sich die Erben nicht abfinden und beantragten 2019 eine Wiederaufnahme mit Verweis auf neue Beweise - erfolglos. Darum musste sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall befassen. Aus Sicht der 29. Kammer war ein Teil der Angaben jedoch bereits bekannt oder zu spät vorgelegt worden.

Klägeranwalt: »Das Adlon ist ein Sonderfall«

Unabhängig davon ging das Gericht aber auch davon aus, dass die Beweismittel nicht zu einer anderen Entscheidung geführt hätten. Denn die sowjetische Siegermacht hatte 1949 Kriegsverbrecher und Nationalsozialisten auf eine Liste gesetzt (»Liste 3«) und enteignet. Hedda und Louis Adlon gehörten dazu, weil sie 1941 in die NSDAP eingetreten waren.

Der Eintritt in die NSDAP sei zum Schutz des weltberühmten Hotels erfolgt, argumentierte Felix Adlon. »Das war neun Jahre nach der Machtübernahme durch Hitler«, betonte er. Die Verwaltungsrichter verwiesen jedoch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung: Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach bestätigt, dass dieser Rückübertragungsausschluss nicht gegen das Grundgesetz verstoße.

»Das Adlon ist ein Sonderfall«, betonte Klägeranwalt Peters. Die Rechtsprechung, dass von der ehemaligen Sowjetunion beschlagnahmtes Nazi-Eigentum generell nicht zurückgegeben werden darf, müsse überdacht werden.

Richter stimmte Felix Adlon am Ende versöhnlich

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Als nächste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Damit sich die Leipziger Richter mit dem Fall befassen, müssen die Adlons jedoch weitere rechtliche Hürden nehmen.

»Ich weiß, dass ich sie nicht gerade glücklich gemacht habe«, sagte Richter Keßler nach der Urteilsverkündung. Eine Bemerkung des Richters bei der Verhandlung stimmte Felix Adlon jedoch versöhnlich: Nach dem, was man bislang über das Hotelierpaar Heddi und Louis Adlon wisse, könne man sagen: »So schlimme Finger waren die beiden nicht.«

© dpa-infocom, dpa:221208-99-828515/5