Brüssel (dpa) - Uneheliche Tochter ja oder nein? Im Streit um diese Frage hat der frühere belgische König Albert II. vor dem obersten Zivilgericht des Landes eine Niederlage kassiert.
Die Richter machten am Freitag den Weg frei für ein Verfahren zum Nachweis, ob der 85-Jährige der Vater der Künstlerin Delphine Boël ist. Dies berichtete die Nachrichtenagentur Belga.
Die 51 Jahre alte Frau drängt den ehemaligen Monarchen seit Jahren, die Vaterschaft anzuerkennen. Doch Albert bestreitet sie vehement. Nach Angaben Boëls sollen Albert und ihre Mutter, Baronin Sybille de Sélys Longchamps, eine längere Affäre gehabt haben. Das Gerücht beschäftigt die Öffentlichkeit schon seit Ende der 90er Jahre.
Boël hatte bereits vor Gericht erstritten, dass Albert einen Gentest machen muss. Dem unterzog sich der Ex-König auch Ende Mai. Das Ergebnis ist nicht bekannt. Albert wehrte sich jedoch vor Gericht weiter. Nach der jetzigen Entscheidung kann Boël nun das Verfahren vorantreiben.