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Neue Debatte um die Fahrrad-Helmpflicht

Wer in Australien ohne Helm auf dem Rad erwischt wird, kann mit mehreren hundert Dollar Strafe rechnen. In Deutschland »erlauben wir jedem, sich selbst zu gefährden«, wie ein Top-Verkehrsjurist sagt.

Fahrradfahren mit Helm
Brauchen wir eine Helmpflicht? Viele, aber längst nicht alle Radler tragen einen Helm. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa
Brauchen wir eine Helmpflicht? Viele, aber längst nicht alle Radler tragen einen Helm. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa

GOSLAR. Ein vierjähriges Mädchen übt unter Aufsicht seiner Eltern Fahrradfahren. Es verliert das Gleichgewicht, fällt hin, sein Kopf schlägt auf der Bordsteinkante auf. Das Mädchen stirbt.

Diese traurige Geschichte ereignete sich vor mehr als 30 Jahren in einem Städtchen im Ruhrgebiet, Fahrradhelme gab es da nicht. Heute weiß man: Helme retten Leben. Von den 6- bis 10-Jährigen tragen 72 Prozent Helm - von den Erwachsenen schützten sich 2019 indes nur rund 20 Prozent. Brauchen wir eine Helmpflicht?

Nein, sagt Ansgar Staudinger, der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Der Professor für Rechtswissenschaften ist derzeit noch gegen eine gesetzliche Verankerung in der Straßenverkehrsordnung - um dem Trend zum Radfahren nicht entgegenzuwirken, wie er sagt.

»Wir erlauben jedem, sich selbst zu gefährden«, sagt Staudinger. Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es bräuchte triftige Gründe, damit der Staat da eingreifen dürfte. Anders in Australien: Dort schreibt der Staat den Menschen vor, sich zu schützen. Wer ohne Helm auf dem Rad erwischt wird, muss mit mehreren hundert Dollar Strafe rechnen.

In Deutschland müsste ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht verhältnismäßig sein, sagt der Jurist Staudinger. Es gebe immer noch mildere Mittel als eine bußgeldbelegte Fahrrad-Helmpflicht - »zum Beispiel Infokampagnen von Verbänden und wohldurchdachte Werbeaktionen des Staates«.

Die Kampagne des Bundesverkehrsministeriums, in der halbnackte Models im Bett einen Fahrradhelm trugen, sei indes ein »Rohrkrepierer« gewesen, findet Staudinger. »Man hat ja auch geschafft, dass auf Skipisten keiner einen Helm uncool findet.«

Dass der deutsche Staat auch zum Eigenschutz verdonnern kann, zeigt die Anschnallpflicht im Auto. Die wurde 1976 auf Vordersitzen zum Gesetz. »Stimmt«, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer. Die Gurtpflicht habe im ersten Jahr mehr als 1500 Leben gerettet. Nur sei die Zahl der Fahrradtoten aber weit niedriger als die der Opfer von Autounfällen: 400 Radunfälle pro Jahr gingen tödlich aus. Aber: Wenn alle einen Helm trügen, könnten davon schätzungsweise 100 überleben.

Selbst wenn eine Helmpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, hätten »wir nicht die polizeilichen Kapazitäten, das zu kontrollieren«, argumentiert Brockmann. Zudem müsste klar sein, was als Helm gilt und was nicht. In Berlin landete ein Fall vor Gericht, in dem ein Motorroller-Fahrer statt eines Helms einen Turban trug.

Gerichte könnten die Menschen auch ohne gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Helms bewegen, ist Juraprofessor Staudinger überzeugt. Wie das gehen soll? Indem Radfahrer nach einem Unfall vor Gericht Mitschuld bekommen.

So könnte das Gericht etwa einem 70-Jährigen, der mit seinem E-Bike von einem Auto angefahren wird und sich am Kopf verletzt, sagen: »Du hättest mit Helm fahren können.« In der Folge könnte der Radfahrer nicht 100 Prozent Schadenersatz für seine Verletzungen geltend machen, sondern weniger. Bei der Bewertung des Mitverschuldens sollte das Helmtragen berücksichtigt werden, fordert Staudinger. Das wäre ein Lerneffekt für die Menschen.

Gelernt haben vor allem Skifahrer aus dem Unfall des früheren Formel-1-Stars Michael Schumacher. Absoluten Schutz kann aber auch ein Helm nicht bieten: Das Gefährliche sei ja nicht ein möglicher Schädelbruch, sagt Unfallexperte Brockmann - sondern die Beschleunigung des Gehirns in seiner Flüssigkeit und die durch den Aufprall am Schädel verursachten Quetschungen, Hirnblutungen und Schwellungen.

Der Helm wirke nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit, sagt Brockmann. »Bis 25 km/h ist ein Helm ein guter Schutz.« Da die meisten Unfälle in der Stadt beim Abbiegen passierten, blieben Autos und Radfahrer meist unter dieser Geschwindigkeit.

Eine mögliche Fahrrad-Helmpflicht ist auch Diskussionsthema beim traditionsreichen Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar (28./29. Januar), der pandemiebedingt in diesem Jahr kleiner ausfällt. Zur offiziellen Eröffnung des Kongresses von Juristen und Verkehrsexperten am Freitagvormittag spricht neben Staudinger auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), den Plenarvortrag »Künstliche Intelligenz in Justiz und Mobilität« hält Paul Nemitz, Chefberater der EU-Kommission in Brüssel. (dpa)

Statistik Helmträger 2019, Bundesanstalt für Straßenwesen

Webseite Verkehrsgerichtstag