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Mit 49 Jahren zu alt? Vergleich beim Arbeitsgericht

Heidelberg (dpa) - Mit 49 Jahren war eine Frau angeblich zu alt, um beim Uniklinikum Heidelberg als Sekretärin zu arbeiten - vor dem Arbeitsgericht Heidelberg endete der Fall am Dienstag mit einem Vergleich. Das Klinikum zahlt der Klägerin Schadensersatz und eine Entschädigung von 10 870 Euro.

Foto: dpa
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