Auf frischer Tat wurde er nie ertappt. Doch für die 1. Große Strafkammer am Landgericht Saarbrücken stand außer Frage, dass Krankenpfleger Daniel B. mehreren Patienten nicht verordnete Medikamente verabreicht und ihren Tod billigend in Kauf genommen hat.
Wegen versuchten Mordes in fünf und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verurteilten die Richter den 30-jährigen Angeklagten am Donnerstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Außerdem verhängten sie ein lebenslanges Berufsverbot für eine Tätigkeit als Krankenpfleger oder im Rettungsdienst.
Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung folgte das Gericht nicht. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Lebensbedrohender Zustand herbeigeführt
Die Kammer hatte nach eigener Aussage die »zweifelsfreie Überzeugung« gewonnen, dass der Deutsche in den Jahren 2015 und 2016 mehreren Patienten in der SHG-Klinik in Völklingen und im Uni-Klinikum Homburg die Herz- und Beruhigungsmittel verabreicht hatte, »um einen lebensbedrohlichen Zustand herbeizuführen«. Er wollte sich demnach bei Wiederbelebungsmaßnahmen profilieren, »um seinen Geltungsdrang zu befriedigen«. Dabei sahen die Richter zwei Mordmerkmale verwirklicht: niedrige Beweggründe und Heimtücke. Weil ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Tod der Patienten und den Medikamenten nicht nachgewiesen werden konnte, kam nur versuchter Mord bei Anklage und Verurteilung in Frage.
»Am Tötungsvorsatz besteht kein Zweifel«, bilanzierte der Vorsitzende Richter Andreas Lauer. Dass es sich um schwerstkranke Patienten gehandelt habe, für deren Schutz und Wohlergehen der Angeklagte verantwortlich war, sei ein erheblicher Vertrauensbruch und gehe noch über das hinaus, was Heimtücke enthalte. Zudem zitierte Lauer den Bundesgerichtshof, der in einem vergleichbaren Fall kommentiert hatte, dass der Pfleger »in besonderer Art und Weise hinterhältig gehandelt« habe.
Nur zwei Betroffene überlebten
Für ihr Urteil hatte die Kammer vor allem eine »Gesamtschau« zugrunde gelegt: So hatten toxikologische Gutachten bewiesen, dass alle Patienten nicht verordnete und teilweise mehrfach kontraindizierte Medikamente erhalten hatten. Nur zwei der betroffenen Patienten hatten die Klinikaufenthalte überlebt.
Laut Richter hatte der Angeklagte zu den fraglichen Zeitpunkten Dienst und die Möglichkeiten zur Medikamentengabe gehabt. Auch habe er sich laut Zeugenaussagen auffällig verhalten. »Das kann kein reiner Zufall gewesen sein«, so der Richter. Hinzu kämen seine narzisstisch und dissoziale Persönlichkeit und sein Geltungsdrang. Dieser hätte auch schon dafür gesorgt, dass er sich in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben hatte - was die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte. Anhaltspunkte dafür, dass seine Schuldfähigkeit in erheblicher Weise gemindert sein konnte, insbesondere seine Steuerungsfähigkeit, gebe es jedoch nicht.
Verteidigerin Marion Faust bezeichnete die Beweislage und Urteilsbegründung gegenüber der Presse anschließend als »sehr, sehr dünn«. Sie kündigte an, auf jeden Fall Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen.
Der Angeklagte selbst zeigte - wie schon an vielen Prozesstagen zuvor - bei der Sitzung keinerlei Regung. Während der fast einstündigen Urteilsbegründung hatte er keinen Blick von dem Richter gelassen und ihn die ganze Zeit, mit gefalteten Händen auf dem Tisch vor sich, unbewegt angeschaut.
Zum Projessauftakt im Juni 2021 hatte der 30-Jährige, der bereits eine dreijährige Haftstrafe wegen Betrugs verbüßt hat, berichtet, dass er stets über seine finanziellen Verhältnisse gelebt habe. »Ich lebte ein Leben, was eigentlich nicht mein Leben war. Der Hang zum Luxus und die Zurschaustellung meiner Person, all dies ist/war nicht normal«, hatte er aus einer Erklärung vorgelesen. Allerdings wolle er darauf hinweisen, »dass doch ein erheblicher Unterschied zwischen dieser Zurschaustellung meiner Person und einem «Todesengel der Saarkliniken» besteht«, wie ihn die Presse beschrieben habe.
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