DUISBURG. Das Landgericht Duisburg hat wegen der Corona-Krise die Einstellung des Loveparade-Strafprozesses vorgeschlagen. Damit würde der Prozess ohne Urteil beendet. Die Verfahrensbeteiligten sollen bis zum 20. April Stellung nehmen.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sei nicht absehbar, wann und wie die derzeit unterbrochene Verhandlung fortgesetzt werden könne, teilte das Gericht mit.
Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
Die Hauptverhandlung hatte im Dezember 2017 begonnen. Zuletzt wurde am 4. März 2020 verhandelt. Es war der 183. Verhandlungstag. Erst vergangene Woche hatte das Gericht wegen der Corona-Krise eine Unterbrechung unbestimmter Dauer mitgeteilt.
Im Fall einer Einstellung will die Kammer ihre Erkenntnisse zu den Geschehnissen um die Loveparade 2010 in einem schriftlichen Beschluss zusammenfassen und dessen Inhalt im Rahmen einer zeitlich begrenzten Hauptverhandlung vortragen. Der nächste Sitzungstermin ist auf den 21. April 2020 bestimmt. Ob er stattfinden kann, ist wegen der Pandemie noch unklar. (dpa)