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Land erleichtert den Privatgebrauch von Drohnen

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land vereinfacht die Regeln für den Betrieb von Drohnen und anderen Minifliegern. Mit einer Allgemeinverfügung werde der Aufstieg von unbemannten Fluggeräten bis zu einem maximalen Abfluggewicht von bis zu zehn Kilogramm innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften in Baden-Württemberg generell erlaubt, teilte das Regierungspräsidium Stuttgart am Dienstag mit.

Drohnen sind teilweise gefährliche Fluggeräte.
Drohnen sind teilweise gefährliche Fluggeräte. Foto: dpa
Drohnen sind teilweise gefährliche Fluggeräte.
Foto: dpa

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